Paprika schrieb:
QUOTE:
Du wirst einem Mediziner kaum zumuten können auf den Schutz seiner Patienten zu verzichten. Wenn er auf die passive Impfung verzichtet und dann was passiert ist das grob fahrlässig und er bekommt Probleme.
Natürlich kann man ihm das zumuten. Er ist Dienstleister. Das einzige was er machen kann, ist die Behandlung dann abzulehnen - sein gutes Recht.
Aber Behandlungen, die der Patient nicht will darf er nicht durchführen, genausowenig wie ein Automechaniker beim Reifenwechseln das Auto umlackieren darf (leider kann man zwar das Auto wieder zurücklackieren, die Impfung wieder rausholen geht aber nicht). Auch wenn der Arzt und die Öffentlichkeit das Impfen für superdupertoll halten (sogar falls sie damit Recht haben)!
Gerade letzteres führt allerdings dazu, dass man vom Gericht "gedisst" wird, wenn man sich über den Arzt beschwert.
Weil so dem Arzt keine böse Absicht, keine Fahrlässigkeit, kein Behandlungsfehler unterstellt werden kann. Dann hat er halt nicht richtig zugehört - ist ja nix weiter passiert (offizielle Meinung).
Die besten Chancen hat man wohl, wenn man sagt die letzte Impfung sei grade 3 Wochen her. Oder erst die Wunde machen lässt, und die Impfung danach - und vorher geht.
MfG
Jim