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KOMMENTAR ADMIN:
Dein Rundumschlag gegen Heilpraktiker und Deine Ausdrücke legt den Verdacht nahe, dass Du hier bereits schon mal geschrieben hast.(aber gesperrt wurdest)
Deine Aussagen sind teils schlichtweg falsch. Es ist richtig, dass es heisst, dass de HP keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen darf, aber es handelt sich keineswegs nur um einen kleinen Test, bei der auch keine Fachausdrücke verwendet werden dürfen.
[...]
ALs HP hat man ebenso eine Dokumentationspflicht und ist ebenso für die Behandlung haftbar. Warum gibt es sonst die Heilpraktiker Haftpflichtversicherung, die in der Schweiz sogar Pflicht ist.
ADMIN
Sehr geehrter Herr Andreas Bachmair,
da ich mit der Situation in der Schweiz überhaupt nicht vertraut bin möchte ich mir hier auch kein Urteil anmaßen.
Im Bezug auf Deutschland sind meine Aussagen durchwegs richtig.
1. Es gibt keine Dokumentationspflicht.
2. Es gibt mehrere Fälle in Deutschland, in welchen Personen durch HP-Falschbehandlung welche der Schulmedizin widersprachen zu Schaden kamen. Vor Gericht hatten die Opfer jedoch nie eine Chance, da der HP eben keine Doku-Pflicht hat und dann Aussage gegen Aussage stand.
Wenn Sie wünschen schildere ich ein par Fälle.
3. In Deutschland basiert die Heilpraktiker-Kunst auf einem Gesetz von 1939. Nicht unbedingt aktuell.
4. In Deutschland hat erstmal jeder das Recht Heilpraktiker zu werden, der eben wie vorher erwähnt
- 25 Jahre
- Hauptschulabschluss
- keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.
Es muss keinerlei Ausbildung durchlaufen werden, da der Beruf auf kein staatliche Anerkennung besitzt.
Auch das ist völlig korrekt von mir wiedergegeben.
Die Gefahr wird im Moment mit einem kleinen Test überprüft. Nun wurde aber in D schon gegen diesen Test geklagt, weil eine schriftliche Prüfung einem Heilpraktiker nicht zugemutet werden kann.
Ein anderes Zitat aus dem Urteil:
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Die Übernahme »umgekehrter Fragestellungen«, wie sie im Antwort-Auswahl-Verfahren bei Ärztlichen und Pharmazeutischen Prüfungen üblich geworden sind, in die Überprüfung von Bewerbern für den Heilpraktikerberuf erscheint in hohem Maße sachwidrig. Diese Art der Fragestellung bewirkt eine unnötige, vom Zweck der Überprüfung her nicht gerechtfertigte Erschwerung der Prüfung, .. . Gerade bei der Fragestellung muß dem Umstand Rechnung getragen werden, daß es sich bei der Überprüfung von Heilpraktikern nicht um eine Fachprüfung handelt, der eine obligatorische akademische oder sonstige Ausbildung mit entsprechender Prüfungsvorbereitung vorangeht, sondern um eine einfache Eignungs- und Unbedenklichkeitsprüfung. Die Prüfungsfragen müssen demgemäß einfach, verständlich und ohne »Fallstricke« formuliert sein
Wenn ich das richtig lese darf einem Heilpraktiker noch nicht einmal zugemutet werden, dass die Frage \\\"Welche Antworten sind nicht richtig\\\" gestellt wird.
Zu den Beispielfragen: Das waren wohl schon die schwierigsten, da ich durchwegs einfachere Fragen gefunden habe.
Des weiteren kann man sich bei Amazon einen Fragenkatalog bestellen, und innerhalb von 1 Woche sollte man auf die Prüfung vorbereitet sein (wenn man aufgrund der geistigen Leistungsfähigkeit nicht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt).
Manchmal wird auch von der \\\"Berufsordnung für Heilpraktiker\\\" gesprochen. Dies ist jedoch ein freiwilliges Konstrukt und überhaupt nicht für Heilpraktiker bindend.
Noch eine Frage zum Schluss:
Sind die Anforderungen für einen Heilberuf hier nicht etwas zu niedrig angesiedelt? Jede Krankenschwester, jeder Pfleger, jeder Med. tech. Assistent usw. muss eine geregelte Berufsausbildung durchlaufen und wird in seinen Handlungen anschließend immer noch von einem Arzt kontrolliert.
Unsere Brötchen kaufen wir beim Bäckermeister, das Auto macht uns der Mechanikermeister und hier war die Aufregung groß, als das Thema aufkam eine Betriebseröffnung ohne Meister zu erlauben.
Unser Brötchenlieferant hat also 5 Jahre Ausbildung, unser Heiler keine?
Und Herr Bachmair, noch kurz zum Thema \\\"alter Bekannter\\\".
Wenn ich hier schon mal angemeldet gewesen wäre wäre ich sicher schon nach meinem ersten Post gesperrt worden wie es Kollosal, Hako etc erging. Das Thema Zensur wurde hier ja auch schon ausgiebig diskutiert und praktiziert.
Hallo Babsi,
Ausbildung ist halt immer freiwillig.
3-jährige Ausbildungen gibt es eigentlich gar nicht.
Ich habe eine 2.5 jährige Ausbildung gefunden, welche in Teilzeit ca. 300 Gesamtstunden umfasst.
Das entspricht der Workload eines Faches für ein Semester (4 Monate) an der Uni. Nur das man eben noch mehrere Fächer an der Uni parallel hat.
Auf die Stunden bezogen gibt es zwar noch längere Seminare, aber mal ehrlich, jeder macht das was am schnellsten geht und am wenigsten kostet.
Und man hat ja nichts zu verlieren wenn man sich den Prüfungsfragenkatalog einmal durchliest (1 Tag) und dann die Prüfung schreibt. Sollte in vielen Fällen auch klappen.