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Impfschaden Forum :: Vorstellung Mitglieder |
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Betreff:Noch ein neues Mitglied..
01-02-2008 22:06:04
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| Cinderella |
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| Frisch registriertes Mitglied |
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Mitglied seit: 01-02-2008 21:28:34
Beiträge: 3
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Hallo,
ich freue mich, dass ich diese Seite gefunden habe. Ich habe einen Sohn der jetzt 1 Jhr und 8 Monate ist und nicht geimpft ist. Mein größtes Problem zuzeit ist, dass mein Sohn im August in den Kindergarten gehen soll und bei uns in der Gemeindesatzung ist eine Impfpflicht für Kindergartenkinder festgeschrieben. Nun umfasst unsere Gemeinde 6 Kindergärten im Umkreis von 20km und wenn ich ihn außerhalb der Gemeinde in den Kindergarten bringen möchte muss ich das bei der Gemeinde beantragen und ob das genehmigt wird, aufgrund ausreichender Kindergartenplätze, ist zweifelhaft. Ich erlebe es gerade bei meiner Freundin mit die zwei Kinder hier im Kindergarten hat, die hat jetzt Auflagen bekommen Impfen oder Kinder aus den Kindergarten nehmen. Ich weiß im Moment echt nicht was ich jetzt machen soll, zu allem Übel wohnt die Kindergartenvorsitzende hier bei uns im 150 Seelen Dorf.
Viele Grüße
Cinderella |
IP-Adresse aufgezeichnet
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Betreff:Aw: Noch ein neues Mitglied..
01-02-2008 22:55:13
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| Liesa |
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| Extrem fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 04-08-2007 08:46:02
Beiträge: 913
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Das hört man jetzt leider immer öfter - obwohl wir ja keine gesetzliche Impfpflicht haben. Ich frage mich, wie solch eine \"Zweigleisigkeit\" überhaupt möglich ist.
Hast Du eine/n guten KiA, der/ die Dir vielleicht ein Attest schreiben kann?
Muss Dein Kind denn überhaupt in einen Kindergarten? Gibt es vielleicht noch andere Betreuungsmöglichkeiten (ich nehme an, Du willst/ musst wieder zu Arbeit)?? |
IP-Adresse aufgezeichnet
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Betreff:Aw: Noch ein neues Mitglied..
01-02-2008 22:55:42
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| Klausi |
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| Fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 28-05-2007 18:35:07
Beiträge: 88
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Hallo Cinderella,
die Gemeindesatzung, in der die Impfpflicht drin steht, ist rechtswidrig.
Staatliche Einrichtigungen haben sich an die öffentlichen Regelungen zu halten. Da es keine öffentliche Impfpflicht gibt, haben sich die öffentlichen Einrichtigungen auch daran zu halten und dürfen nicht etwas anderes in ihrer Satzung reinschreiben.
Rein private Einrichtigungen dagegen können auf eine Impfung bestehen, wenn es in der Satzung steht.
Du kannst dein Recht einklagen.
Grüsse
Klausi |
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Betreff:Aw: Noch ein neues Mitglied..
01-02-2008 23:05:15
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| cherrymuffin |
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| Sehr fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 07-08-2007 13:41:08
Beiträge: 160
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Erstmal herzlich willkommen!
Darf man fragen woher ihr kommt? Vorerst würde ich mich erkundigen, ob so eine Gemeindesatzung überhaubt rechtskräftig ist, schließlich herrscht vom Gesetzgeber keine Impflicht.
Wird denn auf alle Impfen geachtet, oder nur auf bestimmte?
Außerdem hat ja jedes Kind ein Recht auf einen KIGA Platz in einer Gewissen Entfernung von zu Haus. Leider kenn ich mich da nicht so aus, aber eine Gesetzeslücke gibt es da bestimmt.
Wo kämen wir denn hin, wenn jede Gemeinde ihre eigenen Gesetze macht?!
Vielleicht findest du einen impfkritischen Arzt in deiner Umgebung
www.individuelle-impfentscheidung.de
Der könne deinem Kind vielleicht eine Immunschwäche bescheinigen.
Dann dürfte dein Kind nicht geimpft werden. |
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Betreff:Aw: Noch ein neues Mitglied..
03-02-2008 21:11:15
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| Cinderella |
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| Frisch registriertes Mitglied |
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Mitglied seit: 01-02-2008 21:28:34
Beiträge: 3
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Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Ich komme aus Sachsen-Anhalt aus der Nähe von Magdeburg. Ich denke Klausi hat recht, es ist eigentlich nicht zulässig aber ich wollte mich auch nicht gleich mit der Gemeinde streiten, da ich erst ein Jahr hier wohne. Vielleicht nutzt es ja schon was, sie drauf aufmerksam zu machen, das es rechtswidrig ist. Und ich werd mal schauen, ob ich einen impfkritischen Arzt hier finde. Ich habe zwar eine private homöopathische Kinderärztin, die aber auch impft. Mal sehen wie es ausgeht.
Viele Grüße
Cindy |
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