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Impfschaden Forum :: Erfahrungsaustausch für Betroffene und Impfkritiker |
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Betreff:6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden ..
12-10-2009 00:00:10
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| Baby |
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Mitglied seit: 11-10-2009 23:20:53
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Betreff:6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Hallo,
unser Baby bekam auch nach der 2. 6 fach I. jmit infranix hexa krausame : Schreiatacken , immer und immer wieder! (Einige Std. nach den beiden Einstichen ion den Beinen). Normalerweise hätte ich den Notarzt rufen müssen! Die Kinderärztin aus Alsfeld sagte uns aber nach der Impfung, sie würde uns Paracetahmol - Zäpfchen verschreiben, Krämpfe könnten durch aus mal auftreten!!!! Toll!
Wir waren in 1 Monat etwa 5 mal beim Kinderarzt und.... der behauptete zubächst strickt, dass dies keine Krämpfe seihen! ...und das Baby sei normal!!! 1 Monat hielten wir die Krämpfe durch ( dachten dann natürlich sie Zahne usw.) Doch sie war ja auch Apathisch also wie benebelt oder wie weg getrwten und reagierte ja nicht mehr, lag so herum und so weiter, heulte monoton 3 Std. am Stück...
Wir zeigten dem Arzt das alles aber er unternahm nichts! Zum Schluss sagte er.. Na sie sind ja doch soo besorgt, ... Er schrieb einen Überweisungsschein mit \"EEG ZUM AUSSCHLUSS EINES KRAMPFLEIDENS!!!!!
Den haben wir noch! 
Der Termien dafür wäre zu spät gewesen, denn jeder Anfall bedeutet Narben im Gehirn!!
Im Krankenhaus stellte man schnell die Diagnose auf BNS Epilepsie!!!! Ursache Unbekannt!!! Sämtliche Untersuchungen musste das baby über sich ergehen lassen!
Es war eine Katastrophe im Krankenhaus, wie die mit einem Umgehen teilweise! Nichts wurde einem gesagt, ich kam mir schon sehr blöd vor, weil ich nach jeder Spritze fragen musste was das ist, Nebenwirkungen? usw. ...
Wir hatten ein Kerngesundes Baby... seit der Impfung müssen wir uns ständig Sorgen, und unser Kind ist Erkrankt!
Ich möchte es Melden habe aber natürlich auch Angst.. 
Der Professor sagte ja auch gleich Vom Impfen kriegt man keine Krämpfe... Habe aber hier schon oft etwas anderes gelesen!!!!
Wo meldet man denn das ganze als Schaden ( ich finde nichts) und die Ärzte haben ja schon eine feste Meinung noch bevor ich anfange zu erzählen... nach unserer Vorgeschichte hat zum Beispiel keiner gefragt!!!
LG |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
12-10-2009 00:03:41
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| Baby |
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Mitglied seit: 11-10-2009 23:20:53
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Über Antworten wäre ich sehr Dankbar! Auch Erfahrungen von anderen helfen immer!!! |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
12-10-2009 07:30:29
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
12-10-2009 11:08:34
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| Baby |
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| Neues Mitglied |
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Mitglied seit: 11-10-2009 23:20:53
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Gut, auf der Seite war ich jetzt!!
Das Formular sieht ja so aus als müsse man Arzt sein, um das zu melden !! ?
Ist das extra so gemacht? ..oder darf man als Angehöriger gar nichts melden??????????? |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
12-10-2009 11:18:04
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| Baby |
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Mitglied seit: 11-10-2009 23:20:53
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Ahaa, jetzt habe ich es gefunden! Tja, das ist ja so eine Sache, weil mein Arzt 1 Monat lang sagte, dass sie nichts hätte )-:.... Ich bin aber Ergotherapeutin, zwar kein Arzt aber komme aus dem Gesundheitsberuf und ich habe gemerkt, dass sie Krämpfe hat... das war auch für andere unübersehbar!!
Die Ärzte streiten ja alles ab!
Wäre ich sofort zum Notarzt, wäre es jetzt bestimmt leichter.. da ja die Reaktion nach 4Std. schon kam!!!!!
Das sind wir aber nicht, weil die liebe Kinderärztin sagte, dass Kräpfe durch aus vorkommen könnten !
Ist doch furchtbar!!!! |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
12-10-2009 11:19:39
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| Baby |
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| Neues Mitglied |
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Mitglied seit: 11-10-2009 23:20:53
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Kann ich die Unterlagen beim Kinderarzt als Elternteil anfordern? Als Bestätigung, dass wir zumindest wegen unserer Besorgnis dort waren zum Bsp.? |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
12-10-2009 13:05:26
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| presonic |
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| Extrem fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 29-04-2008 12:03:34
Beiträge: 687
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
dein kinderarzt ist verpflichtet, das zu melden. mach ihn darauf aufmerksam. wenn er komisch ist oder sagt, er wolle das nicht melden, hast du auch selber die möglichkeit, das beim PEI zu melden. ein hervorragender impfschadensgutachter in deutschland ist dr. klaus hartmann. google seinen namen mal. im zweifelsfall würde ich mich an ihn wenden.
hier ist auch eine seite, die dir weiterhelfen könnte: http://www.impfschutzverband.de/ - das ist der schutzverband für impfgeschädigte.
es geht ja nicht nur darum, das zu melden, sondern auch, festzustellen, ob es tatsächlich ein impfschaden ist. wenn dem so ist, hast du anspruch auf schadensersatz! (auch wenn der kampf oft lang und aufreibend ist)
die frage ist aber auch: was macht ihr jetzt? muss dein kind medikamente nehmen? was sagen die ärzte?
warst du bereits bei alternativen ärzten? (z.b. homöopathen?)
ich wünsche euch alles gute und gute besserung!
lg
presonic |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
13-10-2009 09:42:26
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| EasyLine |
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| Sehr fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 13-11-2008 10:33:58
Beiträge: 234
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Hallo.
Gute Besserung wünsche ich. (schlimm, zu lesen)
Hier ein Link zu youtube mit dem Thema Dr. Klaus Hartmann.
Du kannst Kopien Deiner Patientenakte (gegen Berechnung der Kopien) bei jedem Arzt anfordern. Deine Kinderärztin sendet Dir die Unterlagen sicher auch. So weißt Du genau Bescheid.
Gruß
Klaus |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
15-10-2009 21:16:56
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| Gaston |
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| Sehr fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 11-10-2007 21:19:30
Beiträge: 296
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Hallo Baby,
wichtiger wie die Meldung zum Paul-Ehrlich-Institut ist eine Impfschaden-Feststellung. (Das PEI kann man immer noch später anschreiben) Für Impfschaden-Anträge ist grundsätzlich das Landesversorgungsamt zuständig, von denen bekommt man auch den Antrag zugeschickt. Die Mistkerle lehnen zwar erstmal sogut wie alles ab, aber im Falle des Falles bekommt das Opfer dann eine Impfschaden-Rente, und das zahlt das jeweilige Bundesland, soweit ich weiß. (Warum eigentlich nicht der betreffende Pharmahersteller?)
Falls ihr rechtsschutzversichert seid: dann zum Anwalt gehen! Das erleichtert nämlich einiges. Was das ganze kostet, falls keine Versicherung vorhanden ist, weiß ich nicht. Anwalt Stundensätze liegen zw. 70-200 Euro... Einzelanwälte sind grundsätzlich günstiger.
Falls bei eurem Kind jetzt wirklich eine dauerhafte Epilepsie-Erkrankung aus der Impfung resultiert ist das ein Impfschaden. Ich fress ein Besen sonst!
Grundsätzlich gilt, für die Anerkennung eines Impfschadens ist es wichtig, am Anfang Fehler zu vermeiden, die einem später bei einer Gerichtsverhandlung als nachteilig ausgelegt werden können.
hier gibts einige Infos darüber, Homepage eines Arztes, Schwerpunkt Homöopathie:
http://www.kron-rolf.de/rolfrootCSS/neueTexte/Impfschadensantrag_und_gutachten_clean_version.pdf |
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Zuletzt geändert am: 15-10-2009 21:24:31 von Gaston aus folgendem Grund |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
16-10-2009 12:53:32
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| kat |
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| Extrem fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 18-10-2007 14:05:30
Beiträge: 700
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Hi,
war leider ne Woche nicht am PC...
deshalb erst jetzt die Antwort:
Die Meldung beim PEI ist das eine...hilft Euch und dem Kind aber erstmal gar nicht...ist aber dennoch wichtig (ich habe einfach die Bögen ausgefüllt und hingefaxt...das PEI hat sich dann darauf bei mir gemeldet und wollte noch paar Sachen wissen...das ging ganz easy und kostet Dich nix weiter).
Ja, richtig, die Meldung könnt ihr selber machen und braucht dazu überhaupt keinen Arzt. Auch richtig, daß Ärzte zur Meldung verpflichtet sind... ist denen aber anscheinend wurscht oder unbekannt. Viele Ärzte sind leider Pharmalobbyisten...so ist das nun mal...
Weiter super ist der Dr. Hartmann...auf jeden Fall würde ich Kontakt zu ihm aufnehmen. Kann Dir noch genaue Adresse und Tel. geben.
Wichtig für Euch ist die Antragstellung beim Amt für Familie und Soziales (so heißt das zumindest in Dresden). Dort mal anrufen und um Zusendung des Antragformulars bitten. Ev. vorher einem Anwalt oder Eurem Gutachter geben....der schaut, daß ihr keinen form. Fehler drin habt. Den Antrag ausfüllen und zurücksenden. Das ist der entscheidene Schritt für ne Anerkennung...nicht die Meldung beim PEI...
Ich kann ja noch ne PN schreiben...wir haben auch viel durch nach Infanrix hexa bei unserem damals 10 Wochen alten Sohn.
Mir hat damals bezügl. Anerkennung etc. Dr. G. Buchwald geholfen...der ist leider vor kurzem gestorben.
Richtig geholfen hat unserem Sohn die Naturmedizin/Homöopathie und Akupunktur (TCM)...zu schulmed. Ärzten kriegen mich mit meinen Kindern keine 10 Pferde mehr.
Gebt bitte die Hoffnung nicht auf und sucht Euch einen guten homöop. Naturarzt...der wird Euch auf jeden Fall zuhören und nix abstreiten (die Schulmediziner streiten Impfschäden doch schon von vorn herein ab!)...oder geht zu einem Heilpraktiker. Findet aber raus, ob der (Natur- oder homöopathische )Arzt Eures Vertrauens enge Pharma-Bekannteschaften hat. Bei unserer hom. Kinderärztin kommt kein Pharmavertreter über die Schwelle!!! Oft erkennt man den Industrie-nahen Arzt schon am Wartezimmer...an den Werbebröschüren, die bei Pharmaärzten so rumliegen. Ob der PC oder die letzte Urlaubsreise allerdings auch von der Pharma gesponsert wurde, weißt Du natürlich nicht.
Alles Gute und Daumendrücken, daß alles gut wird!
Kat
Hier ist die Datenbank für Verdachtsfälle beim PEI: http://www.pei.de/cln_116/nn_289900/DE/infos/fachkreise/pharmakovigilanz/db/db-1/db-1-node.html?__nnn=true
Ihr müsst Euch durch die Seiten erstmal umständlich durchklicken (als gelesen mark.), ehe Ihr auf die DB kommt.
Gerade die 6-fach Impfungen sind Spitzenreiter bei Todesfällen und schweren Impfschäden.
PS: Ich meld mich demnächst nochmal per PN bei Dir...hab jetzt erstmal Eile und muss weg...tschaui! |
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Zuletzt geändert am: 16-10-2009 14:23:11 von kat aus folgendem Grund |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
16-10-2009 21:35:05
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| Baby |
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| Neues Mitglied |
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Mitglied seit: 11-10-2009 23:20:53
Beiträge: 16
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Also vielen Dank für die Antworten!!
Was macht man sich jetzt vielleicht Gedanken! Ich finde bei Impfungen sollten doch überhaupt keine Nebenwirkugen auftreten dürfen... angeblich ist doch der Stoff so gering.. aber was da alles drin ist!?
Unser Baby hat ja eine Diagnose bekommen also wird es ja schwierig sein es zu beweisen!! Rein zufällig bekommt man BNS ja im Alter ab etwa 4 Monate 
LG |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
17-10-2009 13:57:57
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| presonic |
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| Extrem fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 29-04-2008 12:03:34
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
ums beweisen geht es nicht.
jeder VERDACHTSFALL MUSS gemeldet werden.
und um einen verdachtsfall handelt es sich definitiv.
ob du einklagen kannst und schadensersatz bekommst, ist eine andere frage. |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
17-10-2009 16:00:53
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| Baby |
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| Neues Mitglied |
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Mitglied seit: 11-10-2009 23:20:53
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
ja Danke! Mut muss man ja wirklich haben... dadurch, dass die Ärzte immer alles und sofort abstreietn traut man sich ja gar nichts mehr zu sagen... bei mir war es so!
Sollte man nicht mal gesetzlich vorschreiben, dass zur genauen Impfaufklärung (die wir nicht hatte- nur zettel zum selbst durch lesen) auch gehört, wie man mit unangenehmen Nebenwirkungen umzugehen hat 1. mit dem kind und dann 2. Das richtig dem PEI melden!!
Wenn ich mich nicht damit befasst hätte, wäre ich doch nicht auf die iddee gekommen, man könnte so was melden(haben wir auch alles noch nicht, weil man natürlich weiter probleme hat die einen aufhalten und zwar beispielsweis jetzt um die gesundheit kämpfen -was man da alles machen muss, damit alles richtig läuft Bsp.: Hydrocortisongabe.. d. h. ich kann mit dem baby nirgendwo mehr hin gehen, weil das immunsystem angeschwächt ist!!)
zum glück gibts inet |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
18-10-2009 17:40:19
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
18-10-2009 22:14:10
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| Baby |
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| Neues Mitglied |
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Mitglied seit: 11-10-2009 23:20:53
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Eigentlich meine ich mit genauerer Info auch, was macht man, wenn dann Nebenwirkungen auftreten, wie geht man vor, nirgendwo steht, dass man das melden sol, oder??
Sag mir bitte das Gesetz, indem steht, dass ein Zettel zum durchlesen völlig reicht!!
Ich habe da in den Patientenrechten aber etwas anderes gelesen! |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
19-10-2009 08:29:39
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| ellis |
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| Fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 10-11-2007 11:34:55
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Hallo Baby,
man braucht dem nichts hinzuzufügen:
\"Viele Eltern denken, Maurice sei ein Einzelschicksal. Das ist leider nicht der Fall. Mir sind etliche Fälle impfgeschädigter Kinder bekannt, aber nur die wenigsten haben den Mut, mit Bildern an die Öffentlichkeit zu gehen. Zu gross ist der Schmerz der Erinnerung, der Schmerz des endlosen Kampfes gegen ärztliche und behördliche Ignoranz und zu gross die Sehnsucht nach dem Abfinden des scheinbar Unabänderlichen und dem Seelenfrieden. Viele vergessen, dass ihre Kinder gesund sein könnten, wären die Eltern über die wahren Impfrisiken aufgeklärt worden und dass genau sie durch Veröffentlichung ihrer Schicksale, andere Kinder davor bewahren können. Wir haben kein Schicksal erlitten, man hat unsere Kinder krank gemacht und niemand will dafür einstehen. Wir rufen alle Betroffenen dazu auf, sich bei uns zu melden !\"
Quelle:http://www.aktion-maurice.de/html/hannes.html
VG und viel Kraft.
ellis |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
24-10-2009 18:07:53
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| Gaston |
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| Sehr fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 11-10-2007 21:19:30
Beiträge: 296
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Baby schrieb:
Zitat:
Eigentlich meine ich mit genauerer Info auch, was macht man, wenn dann Nebenwirkungen auftreten, wie geht man vor, nirgendwo steht, dass man das melden sol, oder??
Sag mir bitte das Gesetz, indem steht, dass ein Zettel zum durchlesen völlig reicht!!
Ich habe da in den Patientenrechten aber etwas anderes gelesen!
Hab hier was gefunden, wo der Bundesgerichtshof feststellt daß eine Impfaufklärung per Merkzettel ausreicht.
Ausserdem ist bei der Zweit-Drittimpfung keine Aufklärung mehr notwendig.
Zitat:
Das zuständige Landgericht wies zunächst die Klage ab. Das Oberlandesgericht aber sprach der Klägerin im Revisionsverfahren ein Schmerzensgeld in Höhe von 80 000 Mark zu. Schließlich landete das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Dieser wies am 15.2.2000 die Schmerzensgeldansprüche der Klägerin in letzter Instanz zurück. Einige Punkte aus der Urteilsbegründung lassen sich als Grundsätze für die Impfaufklärung ableiten.
Einzelne Punkte der Urteilsbegründung
* Die Impfung gegen Poliomyelitis gehört zu den, von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen. Eine fehlerhafte Behandlung durch die Impfung liegt daher nicht vor.
* Auch über die von der STIKO empfohlenen Impfungen muss aufgeklärt werden.
* Es muss über alle spezifischen Risiken einer Impfung aufgeklärt werden, unabhängig davon, ob diese häufig oder selten auftreten.
* Über die unspezifischen Impfnebenwirkungen genügt eine allgemeine Aufklärung.
* Die Impfaufklärung darf über Merkblätter erfolgen, es muss jedoch immer eine Gelegenheit zur persönlichen Aufklärung angeboten werden.
* Die Einwilligung zur Impfung kann mündlich erfolgen, eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
* Bei der zweiten Impfung mit dem gleichen Impfstoff ist im Rahmen der Grundimmunisierung (meist zwei bis drei Impfungen) keine erneute Aufklärung erforderlich.
* Bei Standardimpfungen eines Kindes kann der behandelnde Arzt davon ausgehen, dass auch das andere Elternteil stillschweigend mit der Impfung einverstanden ist.
* Eine Bedenkzeit ist nicht erforderlich, die Impfung muss nicht an einem gesonderten, von der Aufklärung zeitlich abgesetzten Termin stattfinden.
In Österreich siehts wohl ein wenig anders aus, da wurde in einer Schule geimpft und eine Aufklärung fand nicht statt und das geschädigte Kind bekam vom Obersten Gerichtshof Recht. Ich frage mich allerdings ob die Impfärzte beim Schulbesuch dort keine Infozettel dabeihatten...ich könnte mir vorstellen daß in Deutschland das Auslegen solcher Zettel in dem Schulraum während der Impfaktion als ausreichende Impfaufklärung angesehen wird.
Na jedenfalls hier der Artikel aus Österreich:
Zitat:
Recht: OGH-Entscheidung zur Haftung für Impfschäden
In einer erst jüngst ergangenen Entscheidung musste sich der Oberste Gerichtshof mit Fragen zur Aufklärung über Impfschäden beschäftigen.
Im vorliegenden Fall wurde ein zwölfjähriger Schüler im Rahmen einer Schulimpfung in Kärnten von einer Amtsärztin gegen Hepatitis B geimpft. Eine Aufklärung über mögliche unerwünschte (Neben-)Wirkungen wurde nicht vorgenommen. Der Schüler erlitt infolge der Impfung eine hochgradige Sehbehinderung (Opticusneuritis), die zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 90 Prozent führte. Er begehrte 40.000 Euro Schmerzengeld und 15.000 Euro Verunstaltungsentschädigung sowie die Feststellung der Haftung des Landes Kärnten für alle künftigen Schäden aus der Impfung.
Das Land hafte als Rechtsträgerin, da die Impfung von der ihr unterstellten Bezirkshauptmannschaft durchgeführt worden sei, ohne über Nebenwirkungen und Gefahren des Impfstoffs aufzuklären. Der OGH führte in seiner Entscheidung aus, dass sich aus dem hier bestehenden Behandlungsvertrag zwischen dem Patienten und dem Land Kärnten die Pflicht ergibt, den Patienten über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung zu unterrichten. Diese Aufklärungspflicht bestehe nicht nur bei operativen Eingriffen, sondern auch bei medikamentöser Heilbehandlung, bei physikalischen Eingriffen und auch bei Impfungen. Für den Fall der Verletzung der Aufklärungspflicht träfe den Aufklärungspflichtigen die Beweislast dafür, dass der Patient auch bei ausreichender Aufklärung die Zustimmung zu der ärztlichen Maßnahme erteilt hätte. Die Aufklärungspflicht des Arztes sei umso umfassender, je weniger die Maßnahme dringlich oder gar geboten erscheint.
© MMA 2009, ärztemagazin 24/2009
http://www.aerztemagazin.at/dynasite.cfm?dsmid=80655&dspaid=799872
Aber hier sei nochmal drauf hingewiesen: bei dieser Sache mit den Merkzetteln und Aufklärung gehts nur um die rechtliche Absicherung. Ärztliche Impfaufklärung kann man eh nicht ernstnehmen, hier wird allenfalls auf harmlose Begleiterscheinungen hingewiesen, wie Schmerzen und Rötungen bei der Impfstelle, evtl. ein paar Tage, Schwindelgefühl und leichtes Fieber. Das es aber in seltenen Einzelfällen auch schwere Erkrankungen und eine chronische Krankheit bzw. Behinderung daraus resultieren kann, wird absichtlich verschwiegen. D.h. man kommt nicht drumherum , wie es schon damals der Sozialkritiker Ivan Illych feststellte, sich selber eine gewisse Kompetenz anzueignen um in diesen Medizinsystem einigermassen zurechtzufinden bzw. ungeschoren davonzukommen.
Übrigens....erschreckend, daß Impfungen sogar Sehbehinderungen auslösen können...das steht doch wirklich in keinem Verhältnis gegenüber der angeblichen Gefährlichkeit der Krankheiten gegen die man impft. MMR DPT Hep ...sind doch alles Krankheiten die man ausheilen kann, immerhin leisten wir uns ja hier in der industrialisierten Welt eine zig-milliarden teure High-Tech-Medizin plus der Alternativmedizin wie Naturheilkunde, Homöopathie usw. Und mal ehrlich, wenn ich die Wahl hätte zwischen Behinderung durch Impfschaden oder durch Krankheit würde ich lieber die Kranhkeit wählen weil dann es eher als eine Art Schicksalsfügung akzeptiert werden kann, aber ein Impfschaden ist viel schwerer zu aktzeptieren weil man erst dann, zu spät, mit der ominösen Tatsache konfrontiert wird, dass die die angebliche Wirksamkeit der Impferei überhaupt gar nicht so existiert wie wir es vorher \"geglaubt\" hatten. Dann erst, wenn man impfgeschädigt ist, gehen einem die Augen auf und man realisiert daß man Opfer einer riesigen Verschwörung wurde, da es nämlich gar keine Impfwissenschaft gibt....es gibt gar keine \"empirisch-wissenschaftliche Impfwissenschaft, sondern lediglich eine hermeneutische Impfwissenschaft\" (Karl Krafeld, Sozialkritiker)
Es ist halt wie mit der Raucherei, solange man gesund ist beschäftigt man sich nicht mit Krankheiten und althergebrachten Meinungen wie \"Impfen schützt\"...erst wenn man direkt betroffen ist \"wacht\" man auf, denn eines der Hauptmerkmale des Durchschnittsmenschen ist Ignoranz (Gaston, Impfkritiker) |
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Zuletzt geändert am: 24-10-2009 18:34:49 von Gaston aus folgendem Grund |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
02-03-2010 16:33:35
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| Baby |
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Mitglied seit: 11-10-2009 23:20:53
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Hiesige K Ärztin arbeitet plötzlich beim Gesundheitsamt. |
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden mel..
03-03-2010 15:05:48
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| Kranke Schwester!! |
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| Fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 27-11-2009 19:15:00
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Betreff:Aw: 6 Fach I. Krämpfe; BNS - Epilepsie (West Syndrom) Impfschaden melden WO genau?
Hallo,
schlimm das ganze.. ich kann dir nur raten, mache eine meldujg beim hessischen amt für infektions und seuchenschutz in fulda das ist eine untergruppe vom versorgungsamt.. mehr gerne an meine PN..
habe das bei mir selber alles noch so frisch..
lg anja |
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