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Impfschaden Forum :: Erfahrungsaustausch für Betroffene und Impfkritiker |
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Betreff:Hepatits B Impfzwang..
06-05-2010 16:45:25
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| delfi2610 |
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| Frisch registriertes Mitglied |
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Mitglied seit: 06-05-2010 14:26:43
Beiträge: 3
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Hallo!
Ich arbeite im Krankenhaus. Leider MÜSSEN wir uns gegen Hepatitis B impfen lassen. 
Kurz nach meiner Auffrischimpfung ist bei mir eine Schilddrüsenunterfunktion festgestellt worden weil ich total
schlapp war. Musste sogar abends um 19.00 Uhr ins Bett weil ich so erschöpft war. Außerdem gehe ich immer mehr
aus dem Leim. Die Ärztin hatte es zwar wehement bestritten, aber ich habe immer mehr das Gefühl, dass es von der
Impfung gekommen ist.
Nun meine eigentliche Frage: Wie kann ich mich gegen diese "Zwangsimpfung" wehren? Gibt es irgendwelche
Möglichkeiten da drum rum zu kommen?
Bin für jeden Tipp dankbar. |
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Betreff:Aw:Hepatits B Impfzwang..
06-05-2010 17:27:49
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| Gaston |
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| Sehr fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 11-10-2007 21:19:30
Beiträge: 297
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Es gibt keine Impfpflicht, auch nicht bei medizinischen Berufen! Das einfachste ist vielleicht, denen irgendwas von Unverträglichkeit zu erzählen. Wenn die dich anlügen, kannst du die genauso anlügen und erzählst denen halt, du hättest früher mal ein anaphylaktischen Schock erlitten nach Impfung. Höchstwahrscheinlich geben die dann Ruhe. Wenn das auch nicht hilft, musst du dir halt von der Berufsgenossenschaft eine Bestätigung besorgen, daß es keine Impfpflicht gibt für Krankenhaus-Beschäftigte. |
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Betreff:Aw:Hepatits B Impfzwang..
07-05-2010 10:01:27
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| kat |
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| Extrem fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 18-10-2007 14:05:30
Beiträge: 700
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"Anaphylaktischer Schock"... das zieht auf jeden Fall! Davor hat jeder Arzt Respekt.
Ich habe das bei meinem Kleinen auch so vermerken lassen (in ein Formular der Kita)...und in ein Formular beim Gesundheitsamt.
Ja, genau...wie Gaston schon sagt...wer so skrupellos lügt und leichtfertig mit dem leben der Bevölkerung umgeht, der darf genauso angelogen werden.
So nun noch was für Dich zum Informieren und zur Vorgehensweise: (am Besten auch die Suchfunktion dieser Seite bei Impfkritik nutzen und z.B. "Impfmobbing" oder "Impfpflicht" eingeben
http://www.impfkritik.de/pressespiegel/2009011301.htm
http://www.impfkritik.de/pressespiegel/2007123004.htm
Hier noch nützliche Formulare:
http://www.aegis.ch/neu/nuetzliche_formulare.html |
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Betreff:Aw:Hepatits B Impfzwang..
07-05-2010 11:14:36
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| wwwvobigde2 |
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| Frisch registriertes Mitglied |
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Mitglied seit: 07-05-2010 09:06:23
Beiträge: 2
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Arbeite selbst im Krankenhaus und habe mich da mal vor Zeiten schlau gemacht. Es spricht nichts dagegen die HepatitisB-Impfung abzulehnen. Dein Arbeitgeber darf dich dann aber in einem Bereich einsetzen, der ihm entgegenkommt. Wenn du also Patientenkontakt hast, kann dein Arbeitgeber dich z.B. in der Verwaltung einsetzen. Er kann dich nicht zum Impfen zwingen und ein Kündigungsgrund ist es auch nicht, aber er darf dich halt innerhalb des Betriebes versetzen ...
Gruß Guido
www.gold-dna.de
www.gold-dna.de/polio.html |
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Betreff:Aw:Hepatits B Impfzwang..
08-05-2010 18:50:02
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| delfi2610 |
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| Frisch registriertes Mitglied |
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Mitglied seit: 06-05-2010 14:26:43
Beiträge: 3
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vielen Dank für die schnellen Antworten!!!
Ist aber echt ne ganz schöne Frechheit was die da durchziehn. Bei uns dürfen nicht mal Praktikanten arbeiten solange sie keinen hohen Titer vorweisen können. |
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Betreff:Aw:Hepatits B Impfzwang..
09-05-2010 16:59:46
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| Kranke Schwester!! |
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| Fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 27-11-2009 19:15:00
Beiträge: 82
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Hallo,
bin selber Krankenschwester.. leider gehört es ja fast schon zum einstellungskriterium.. Momentan habe ich ja mit meinem H1N1impfschaden zu kämpfen und arbeite nur auf 400€ basis .. wie es wird wenn ich mich um eine Festanstellung bewerbe kann ich ncht sagen.. Habe obwohl ich 3 mal geimpft worden bin, einen ganz minimalne titer gegen die HEP B evtl. zieht das als argument..
lg anja |
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Betreff:Aw:Hepatits B Impfzwang..
14-05-2010 02:09:36
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| carreg |
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| Neues Mitglied |
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Mitglied seit: 01-05-2010 06:11:56
Beiträge: 14
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Hallo,
ich finde das recht interessant mit "Arbeits-Impfungen".
Kann ein Arbeitgeber eine Impfung zum Einstellungskriterium machen? Ich meine, man wird ja nicht beim Vorstellungsgespräch nach dem Impfbuch gefragt. Und wenn der Vertrag erst einmal unterschrieben ist, ist es eh zu spät, oder?
Auf der anderen Seite, sollte man sich bei der Arbeit mit Hep B infizieren wäre das ja an sich ein Arbeitsunfall. Aber was, wenn man über seinen Impfstatus getäuscht hat?
Wäre es aus Arbeitgeber-Sicht überhaupt erlaubt jemanden ohne Impfung in diesem Bereich arbeiten zu lassen (Fürsorgepflicht)?
(PS: Das neue Forum ist nicht sehr benutzerfreundlich) |
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Betreff:Aw:Hepatits B Impfzwang..
14-05-2010 09:19:02
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| wwwvobigde |
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| Fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 07-12-2009 02:41:47
Beiträge: 116
Ort: Werl |
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Bei der Einstellung geht es eh zum Betriebsarzt, um den Hep-B-Titer zu bestimmen, ist er zu niedrig wird Impfung nahegelegt.
Dann liegt es an einem selbst zu sagen, ob geimpft werden soll oder nicht. Wenn nicht, dann kann der Arbeitgeber sagen, man wird woanders eingesetzt. Ein Kündigungsgrund ist es nicht, da keine Impfpflicht besteht.
Nun sagt ein Titer ja nichts über eine Erkrankung oder ein Risiko aus, diese Krankheit zu bekommen. Ein Titer zeigt schlicht eine Reaktion an. Hier zeigt sich mal wieder das Schubladendenken. Alle Menschen können demnach erkranken, wenn der Titer sagen wir unter 1000 liegt. Das ist, als würde ich sagen, alle Menschen erkranken, die 80 Kilo oder drunter wiegen. Ein Titer hat NULL Aussage.
Hinzukommt, dass eine gesunde Leber mit Hep.B fertig wird und es sehr unwahrscheinlich ist, dass es zur Erkrankung kommt. Hep. B bildet sich nur aus, wenn die betroffene Leber den Viren Anlass bzw. einen Nährboden bzw. einen Anreiz zur Vermehrung bietet. Sicher will ein Arbeitgeber davon nichts wissen und besteht auf Impfung ... kränker als viele Menschen ist heutzutage leider das Gesundheitswesen selbst ...
Gruß Guido
www.gold-dna.de
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Betreff:Aw:Hepatits B Impfzwang..
18-05-2010 15:11:03
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| delfi2610 |
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| Frisch registriertes Mitglied |
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Mitglied seit: 06-05-2010 14:26:43
Beiträge: 3
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Also das mit dem Versetzen geht bei mir leider nicht, da ich Physiotherapeutin bin und immer am Patienten arbeite. Bin ja gespannt wann die nächste Titerkontrolle fällig wird. Impfen lasse ich mich nicht mehr. Weder gegen Hepatitis noch gegen sonst was. Gott sei dank habe ich jetzt einen unbefristeten Vertrag. Obwohl wenn die es drauf anlegen..... Wie gesagt nicht mal Praktikanten dürfen bei uns ohne einen hohen Titernachweis arbeiten. Sind schon etliche abgewiesen worden....... |
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Betreff:Aw:Hepatits B Impfzwang..
18-05-2010 17:21:27
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| philadelphia |
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| Fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 14-07-2008 12:42:19
Beiträge: 73
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Jetzt bin ich verunsichert. Nachdem ich mich auch nicht mehr impfen lassen möchte, habe ich den Tetanustiter bestimmen lassen und das Ergebnis war, dass ohnehin keine Impfung notwendig sei. Nun habe ich irgendwo, ich glaube hier in diesem Forum gelesen, dass der Titer überhaupt nichts über den Schutz aussagt. Kann mir jemand sagen, was nun stimmt?: |
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Betreff:Aw:Hepatits B Impfzwang..
18-05-2010 20:11:39
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| presonic |
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| Extrem fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 29-04-2008 12:03:34
Beiträge: 687
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der titer sagt nichts aus über den schutz, so lautet zumindest die antwort vom RKI und PEI, wenn man danach sucht bzw. fragt. |
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Betreff:Aw:Hepatits B Impfzwang..
18-05-2010 20:13:38
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| presonic |
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| Extrem fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 29-04-2008 12:03:34
Beiträge: 687
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wenn die klagen würden, würden sie recht bekommen. das ist ganz klar diskriminierung, weil es in deutschland keine impfpflicht gibt.
leider sind praktikanten meistens nicht gebildet genug, um zu wissen wie das mit dem recht und den anwälten funktioniert. |
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Betreff:Aw:Hepatits B Impfzwang..
22-05-2010 13:31:01
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| philadelphia |
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| Fleissiges Mitglied |
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Mitglied seit: 14-07-2008 12:42:19
Beiträge: 73
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http://forum.netdoktor.de/Impfen/Impfen/Welchen-Sinn-macht-eine-p201970,285.html
Wer hat nun recht? Ich denke mal, dass diese Auskunft eher passt als die vom RKI oder PEI, denn wenn diese Titerbestimmung bezüglich Schutz nicht aussagekräftig wäre, dann hätte dies doch mein Doktor gewusst und mir gesagt. Er war zwar nicht begeistert, weil ich diese Laboruntersuchung wollte, aber nachdem ich ihm erklärt habe, dass ich von den Impfungen auch nichts halte, hat er sie dann doch gemacht - natürlich auf meine Kosten. |
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