Umfrage

Wir führen eine Untersuchung zum Gesundheitszustand ungeimpfter Kinder durch. Wenn Sie selber ungeimpfte Kinder haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus.

Aufgrund der grosser Nachfrage haben wir nun auch eine Umfrage zum Gesundheitszustand geimpfter Kinder gestartet. Diese finden Sie auf vaccineinjury.info. (Fragen sind übersetzt)


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 Betreff:Vorzeigen des Impfpasses.. 12-11-2009 09:49:19 
Verzweiflung
Frisch registriertes Mitglied
Mitglied seit: 12-11-2009 09:40:42
Beiträge: 4
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Gestern brachte mein Sohn 12 von der Schule ein Schreiben vom Gesundheitsamt mit.
Darinn stand das die Impfbücher eingesammelt werden und im Sekritäriat vom Gesundheitsamt eingesehen werden. Da wir keinen einzigen Eintrag haben wie kann ich mich nun geschickt aus der Afäre ziehen ohne diese lästigen Diskusionen ich bin es leid und müde
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 Betreff:Aw: Vorzeigen des Impfpasses.. 12-11-2009 10:02:08 
Agrimony
Neues Mitglied
Mitglied seit: 31-10-2009 17:58:51
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Hallo Verzweiflung :)

Ich weiß jetzt auch nicht ob das für dich eine Hilfe ist, aber meine Homöopathin hat mir von einer Mutter erzählt, die vom Amtsarzt angesprochen wurde, weil ihr Kind nicht geimpft wurde.

Die Mutter hat nur gesagt, dass sie einen Impfschaden in der Familie hat und nicht impfen möchte.

Da meinte er nur\" ahso, naja dann....\"
Er hat nicht nachgefragt - so genau wollte er das Thema wohl nicht erörtern!;)

Eigentlich ist es schlimm wenn man sich dauernd rechtfertigen muß dass man sein Grundrecht wahrnimmt!

Eine Frage an alle Forumsteilnehmer: Habt ihr den Impfvortrag von Anita Petek-Dimmer gesehen. Man kann ihn im Internet anschauen. Sie hat auch einen Vordruck, den man sich vom Hausarzt unterschreiben lassen sollte wenn er unbedingt impfen will. Da soll er garantieren, dass die Impfung wirklich schützt und das Kind keinen Schaden davon hat! Ich glaube kaum das das einer unterschreibt!
Gruß Edith
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 Betreff:Aw: Vorzeigen des Impfpasses.. 12-11-2009 12:58:36 
kat
Extrem fleissiges Mitglied
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Hi,

hier findet Ihr nützliche Formulare zum Download. ...von Aegis ...daher stammt ja auch der Vortrag von Frau Petek-Dimmer.
http://www.aegis.ch/neu/nuetzliche_formulare.html

Ja, richtig, dieses Formular, was der Arzt unterschreiben sollte, hat noch nie einer unterzeichnet...so sagte es H. Tolzin.

Ja, ich kenne den Vortrag von Frau Anita Petek-Dimmer. Unbedingt ansehen! Hier ist er:
http://video.google.com/videoplay?docid=2472456726520598454#

Zu der Impfpassvorlage:

Es kann niemand zur Vorlage des Impfpasses gezwungen werden...der Impfstatus unterliegt der ärztl. Schweigepflicht.
Bei Tolzin http://www.impfkritik.de/ habe ich nützliche Vorgehensweisen gefunden:
Zitat:
Gibt es eine Pflicht zur Vorlage des Impfpasses?

Diese Frage kommt immer wieder bei verunsicherten Eltern auf.
Grundsätzlich gilt: Es gibt in Deutschland keine Impfpflicht und auch keine Pflicht zur Vorlage eines Impfpasses.
Und doch werden die Impfpässe von den Behörden immer wieder in einem Ton angefordert, der den Eindruck erweckt, als gäbe es diese Pflicht - und das verunsichert natürlich.
Behörden sind verpflichtet, in ihren Anschreiben die gesetzliche Grundlage ihrer Handlungen oder Forderungen zu benennen. Fast jeder von uns hat schon mal falsch geparkt und ein Schreiben mit der Aufforderung zur Stellungnahme erhalten. Dort werden immer auch die Paragraphen genannt, die für uns z. B. im Falle eines Widerspruchs maßgeblich sind. In den Aufforderungen der Gesundheitsämter, die Impfpässe Ihrer Kinder vorzulegen, werden Sie in der Regel solche
rechtlichen Hinweise nicht finden.
Im Zweifelsfalle - und wenn Sie ganz sicher gehen wollen - können Sie auch ganz einfach um die Benennung der gesetzlichen Grundlage der Aufforderung bitten. Am besten schriftlich, und auch nur schriftliche Antworten akzeptieren.
Ansonsten hat es sich bewährt, dem Kind ein Schreiben mitzugeben, in dem Sie sich freundlich für das Beratungsangebot bedanken und erklären, dass Sie die Impffrage bereits mit dem Arzt Ihres Vertrauens abgeklärt haben und keine weitere Beratung benötigen.
Ernster ist die Sache natürlich dann, wenn z. B. an der Schule Ihres Kindes ein Masernfall auftritt und die Behörden anhand der Impfpässe entscheiden wollen, welche ungeimpften Kinder zwei Wochen zu Hause bleiben müssen. Dann bedeutet das Nichtvorlegen des Impfpasses automatisch den Unterrichtsausschluss. Dieses Risiko hängt immer wie ein Damoklesschwert über uns und unseren ungeimpften Kindern. Da wäre eine einstweilige Verfügung oder eine Feststellungs-
klage die einzige Möglichkeit, sich gegen die Behördenwillkür (Masern sind eine harmlose Kinderkrankheit!) zu wehren:

http://www.impfkritik.de/upload/pdf/masern/masernartikel.pdf
Ich kann Sie nur ermuntern, bei jedem Kontakt mit Behörden oder Institutionen, die Ihre Grundrechte auf die eine oder andere Art einschränken wollen, auf die schriftliche Benennung der gesetzlichen Grundlagen zu bestehen. Wir leben zwar in einer Demokratie und sind als freie Bürger die tragende Säule des Staates, jedoch erfordert auch über 60 Jahre nach dem Ende der Hitler-Diktatur jede Form von Zivilcourage immer noch tägliche Übung.

Weitere sehr nützliche und wichtige Infos zu rechtlichen Sachen habe ich hier (bei EFI Dresden) gefunden:
http://www.efi-dresden.com/pageID_8657792.html

...auch bei klein-klein gabs da ähnliche Infos
http://www.klein-klein-aktion.de/wer_sind_wir/Kurzgefasst/Impfungen/impfungen.html
http://www.klein-klein-media.de/medienarchiv/



ich hoffe, das dies weiter hilft.

VG
Kat
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Zuletzt geändert am: 12-11-2009 13:20:06 von kat aus folgendem Grund
 Betreff:Aw: Vorzeigen des Impfpasses.. 12-11-2009 20:08:18 
sophie
Sehr fleissiges Mitglied
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mich würde ja mal interessieren WARUM das gesundheitsamt die impfpässe einsehen will.
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 Betreff:Aw: Vorzeigen des Impfpasses.. 13-11-2009 08:56:47 
Verzweiflung
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Mitglied seit: 12-11-2009 09:40:42
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Hallo

In dem Schreiben steht.


Das Gesundheitsamt will eine anonymisierte Statistik über die Durchimpfungsrate im Landkreis erstellen.
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 Betreff:Aw: Vorzeigen des Impfpasses.. 13-11-2009 12:02:57 
sophie
Sehr fleissiges Mitglied
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anonymisiert. soso.

naja, kann man doch mal mitmachen?
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 Betreff:Aw: Vorzeigen des Impfpasses.. 13-11-2009 12:31:25 
Verzweiflung
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Ja das hab ich mir auch gedacht, wenn das nicht schon alles mal mit meinem großen Sohn durchgekaut worden wäre. Ich hab es einfach so satt. Die Gespräche die danach kommen sind so inhaltslos und ignorant. Momentan hab ich auch nicht die Kraft mich da Selbstbewust hinzustellen und mich volltexten zu lassen.Dann denk ich auch werden die der Schule bescheid sagen und hier am Land müßen dann leider die Kinder drunter leiden auch wenn es keine Rechtliche Grundlage gibt
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 Betreff:Aw: Vorzeigen des Impfpasses.. 13-11-2009 14:29:17 
kat
Extrem fleissiges Mitglied
Mitglied seit: 18-10-2007 14:05:30
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Du bist dazu nicht verpflichtet...lehne es einfach aus persönlichen Gründen ab und Punkt.
...wenn sie Dich irgendwie in die Enge treiben, verlange schriftlich den Paragraphen, der ihnen das Recht gibt, dies zu verlangen...


Oder lüge sie einfach an: z.B. impfgeschädigtes Kind...

Wie die Behörden gerade in den letzten Wochen und Monaten die Bevölkerung mit ihrem Schweinegrippewahnsinn anlügen, ängstigen und für dumm verkaufen...da hätte ich auch keine Skrupel, diese genauso anzulügen.

Es lohnt nicht, sich deswegen Gedanken zu machen...und Du hast Recht: auch schade um die Zeit, Dir Argumente einzuhämmern.
Um das Kind zu entlasten, würde ich einen verschlossenen Umschlag mit eben diesem kurzen Satz (s.oben) dem Kind mitgeben.

Viel Glück!
VG und schönes WE!
Kat
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Zuletzt geändert am: 13-11-2009 14:30:12 von kat aus folgendem Grund
 Betreff:Aw: Vorzeigen des Impfpasses.. 13-11-2009 14:38:18 
Verzweiflung
Frisch registriertes Mitglied
Mitglied seit: 12-11-2009 09:40:42
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Das habe ich auch vor mal schaun was dann passiert Danke das mit dem Umschlag find ich eine gute lösung
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