Impfschäden und Nebenwirkungen von Impfungen
Mögliche Folgeschäden Impfreaktionen gemäss roter Liste Offiziell anerkannte Impfschäden Thiomersal Schäden Impfschadensmeldung Gemeldete Impfreaktionen auf www.impfschaden.info Was ist überhaupt ein Impfschaden? Hierbei handelt es sich um einen nach einer Impfung bleibenden Gesundheitsschaden, der über eine übliche Impfreaktion hinausgeht. Wichtig bei Impfschäden ist immer, ob die Impfung öffentlich empfohlen war. 1991 beschloss die Konferenz der Gesundheitsminister, dass die Empfehlungen der STIKO(ständige Impfkommision) künftig die Grundlage für die öffentlichen Empfehlungen der Länder bilden. Ist eine Impfung öffentlich empfohlen, werden die Kosten dafür von der gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen. Kommt es nach einer Impfung zu einer Reaktion, die über das normale Mass hinausgeht, sollte man unbedingt eine Impfschadensmeldung beim Versorgungsamt einreichen. Auch wenn es zu einem Prozess kommt, sind hier keine Kosten zu bezahlen, da Sozialgerichtsfälle kostenfrei sind. Problematisch ist natürlich der Impfschaden selbst. Schwere Impfschäden sind insgesamt selten. Manche Impfschäden treten jedoch erst Wochen, Monate und manchmal erst Jahre nach der Impfung auf, und da denkt man nicht mehr an eine Impfung. Langzeitstudien zu Impfungen gibt es leider nicht. Solche Studien wären aber zum Schutz der Bevölkerung unbedingt notwendig und sollten von staatlicher Seite initiiert werden, ohne Beteiligung der Pharmaindustrie. Für einen Antrag auf Entschädigung ist es also wichtig, dass der Schaden innerhalb einer gewissen Frist entstanden ist und dass ferner es als Impfschadensfolge anerkannt ist. Hierzu zählt man heute vor allem Hirnschäden, Lähmungen, Krampfanfälle, Epilepsie. Gerade aber Krampfanfälle treten aber oft erst Monate nach einer Impfung auf und werden dann häufig nicht mehr als Impfschaden anerkannt, da ja ein Zusammenhang nicht bewiesen werden kann. Im neuen Infektionsschutzgesetz heisst es zu diesem Punkt folgendermassen: § 61 Gesundheitsschadensanerkennung Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden. Eine Anerkennung nach den Sätzen 1 und 2 und hierauf beruhende Verwaltungsakte können mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden, wenn unzweifelhaft feststeht, dass die gesundheitliche Schädigung nicht Folge einer Impfung oder einer anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe ist; erbrachte Leistungen sind nicht zu erstatten. Der zweite Satz dürfte von besonderer Bedeutung sein. Er sagt nämlich ausdrücklich, dass ein Impfschaden, der wissenschaftlich nicht bekannt ist bzw. über den Unwissenheit besteht, deshalb nicht aberkannt werden darf. Die Umsetzung dieses Paragraphen sieht jedoch leider meist anders aus. Impfschäden werden immer weniger anerkannt. Den genauen Gesetzestexte der § 60 und 61 des IfSG finden Sie unter hier. Da die Aufzählung aller möglichen Impfreaktionen Seiten füllen würden, werden hier nur die wichtigsten Impfreaktionen und -schäden aufgelistet. Unter den Krankheiten im speziellen finden sie genauere Beschreibungen. Erfassung von Impfnebenwirkungen in Deutschland Anders als in vielen anderen Ländern gab es in Deutschland bis Anfang 2001 kein System zu Erfassung von Impfstoff-Nebenwrkungen. Die Entscheidung, eine mögliche Impfreaktion zu melden lag beim impfenden Arzt („Spontanerfassung“), Fachleute der entsprechenden Meldebehörden gehen diesbezüglich davon aus, dass bei diesem Vorgehen nur 10 - 20% der Mediziner UAW-Verdachtsfälle melden, - wer gibt schon gerne zu, dass eine Maßnahme, die er selbst als hilfreich und harmlos verkauft und durchgeführt hat, Schaden angerichtet haben könnte? - dies ergäbe ein "underreporting" um den Faktor 5 - 10! (MAASS, G. IMPFREAKTIONEN UND IMPFKOMPLIKATIONEN. MARBURG, 1995 ). Ein solches Meldesystem ist nach Ansicht vieler Fachleute nicht geeignet, differenzierte Aussagen über die Art und die Häufigkeit von UAWs, noch viel weniger natürlich solche über deren vermeintliches Fehlen zu ermöglichen.(www.imp-info.de) Zwischen 1978 und 1993 wurden dem Paul Ehrlich-Institut(PEI) als der für die Impfstoffsicherheit zuständigen Bundesbehörde ca. 13.500 Verdachtsfälle auf Unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei Impfstoffen gemeldet, der überwiegende Teil davon seitens der pharmazeutischen Industrie. Bei 40% dieser Meldungen handelt es sich um schwerwiegende Komplikationen, 10% betrafen eine tödliche UAW. Zwischen 1976 und 1990 wurden in Deutschland 4569 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt, 1139 wurden anerkannt. In 25,5% dieser Fälle kam es zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von > 60%, 1,4% der anerkannten Impfschäden führten zum Tode des Impflings (MAASS, G. IMPFREAKTIONEN UND IMPFKOMPLIKATIONEN. MARBURG, 1995 ). Seit einer Änderung des Arzneimittelgesetzes 1990 mussten 10 Jahre lang, bis Ende 2000, nur noch schwerwiegende Verdachtsfälle gemeldet werden, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind (!). Die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle sank daraufhin um mehr als 50% (!!) (MAASS, G. IMPFREAKTIONEN UND IMPFKOMPLIKATIONEN. MARBURG, 1995 ). Seit Anfang 2001 schreibt nun das neue Bundesinfektionsschutzgesetz vor, schwere UAWs nach Impfungen direkt an das PEI zu melden. Mögliche schwerwiegende Reaktionen/Folgeschäden nach Impfungen: - Chronische Abwehrschwäche mit Infektanfälligkeit (häufig an wiederholten Mittelohrentzündungen sichtbar)
- Enzephalopathie = Gehirnerkrankung (Hierbei handelt es sich um ein durch die Impfung ausgelöstes HirnÖdem; dies betrifft vor allem Kinder unter 3 Jahren, da diese wegen des noch nicht voll entwickelten Gehirnes auf die Impfung nicht mit einer Entzündung reagieren können) Die Enzephalopathie wird häufig übersehen, da sie nicht immer mit starken Symptomen verbunden ist. Es kann aber hier zu späterem Entwicklungsstillständen kommen. Die Encephalopathie kann auch Mitauslöser des Cri encéphalique sein.
- Schreianfälle/Cri encéphalique(meist äusserst durchdringend und schrill) = Zeichen für eine mögliche Hirnschädigung
- Autoimmunkrankheiten (siehe auch Impfungen und Immunsystem)
- Auslösung von Allergien, wie Asthma, Hautallergien, Heuschnupfen, Lebensmittelallergien...(siehe auch Impfungen und Immunsystem)
- Krampfanfälle
- Epilepsie
- Autismus
- Schlafsucht
- Schlafumkehr (Kind ist nachts wach und unruhig, tagsüber schläfrig)
- Wesensveränderung, Verhaltensauffälligkeiten, schwere Erziehbarkeit, Hyperaktive Kinder, ADS, Apathien (Gleichgültigkeit und Lustlosigkeit)
- Diabetes
- Multiple Sklerose
- Sprachentwicklungsverzögerungen
- SID (Sudden infant death) plötzlicher Kindstod
Viele der angeführten Impfreaktionen und Impfschäden werden zur Zeit heftig diskutiert. Besonders bei Diabetes, Autismus und Multiple Sklerose bestehen grössere Kontroversen, ob ein Zusammenhang mit Impfungen gegeben ist. Problematisch ist immer die "Nachweisbarkeit" der Schäden, da diese meist erst nach Monaten auftreten und damit ein kausaler Zusammenhang meist verneint wird. Impfreaktionen gemäss roter Liste Nebenwirkungen und Wechselwirkungen werden auch in den Beipackzetteln der Impfstoffe(siehe dort) beschrieben.
Offiziell anerkannte Impfschäden Die oben genannten Folgeschäden werden nach "offizieller" Meinung meist nicht als solche anerkannt bzw. wenn diese auftreten, werden sie nicht als mit der Impfung ursächlich in Verbindung gebracht. Impfschäden die von offizieller Seite anerkannt werden, richten sich im wesentlichen nach den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (Herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung): Alle Versorgungsämter und Sozialgerichte sind gehalten, diese zu Grunde zu legen. Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit Poliomyelitis-Schutzimpfung a) mit Lebendimpfstoff: Übliche Impfreaktionen: Einige Tage nach der Schluckimpfung gelegentlich - nur wenige Tage anhaltend - Durchfall, Erbrechen, erhöhte Temperatur, Exantheme, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit. Impfschäden: Poliomyelitisähnliche Erkrankungen mit schlaffen Lähmungen von wenigstens sechs Wochen Dauer (Impfpoliomyelitis): Inkubationszeit beim Impfling 3 bis 30 Tage, Auftreten von Lähmungen nicht vor dem 6. Tag nach der Impfung. Bei Immundefekten sind längere Inkubationszeiten zu beachten (bis zu mehreren Monaten). Beim Guillain-Barré-Syndrom ist ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung dann wahrscheinlich, wenn die Erkrankung innerhalb von 10 Wochen nach der Impfung aufgetreten ist. Die sehr selten beobachtete Meningoenzephalitis und/oder die Manifestation eines hirnorganischen Anfallsleidens ohne die Symptome einer Impfpoliomyelitis bedürfen stets einer besonders sorgfältigen diagnostischen Klärung. b) mit Impfstoff aus inaktivierten Vieren: Übliche Impfreaktionen: Lokalreaktion, selten leichte Allgemeinerscheinungen Impfschäden: Sind bei den heutigen Impfstoffen nicht beobachtet worden. Masern-Schutzimpfung a) mit Lebendimpfstoff: Übliche Impfreaktionen: Ab 7. Tag gelegentlich das Bild der Impfmasern (milde Imitation der Krankheit), bis zu 3 Tagen anhaltend, ohne Infektionsgefährdung der Umgebung. Impfschäden: Akut entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems bedürfen einer besonders sorgfältigen diagnostischen Klärung. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung kommt in Betracht, wenn die Erkrankung innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach der Impfung aufgetreten ist, eine Antikörperbildung nachweisbar war und andere Ursachen der Erkrankung ausscheiden. Wenn Krampfanfälle innerhalb der ersten postvakzinalen Woche auftreten, können diese in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen, da in diesem Zeitraum nichts im Blut vorhanden ist. b) mit Spaltimpfstoff: Übliche Impfreaktionen: Lokalreaktion, selten leichte Allgemeinerscheinungen Impfschäden: Außer sehr seltenen allergischen Reaktionen keine Schäden Röteln-Schutzimpfung Übliche Impfreaktionen: Innerhalb der ersten 3 Wochen gelegentlich Arthralgie/akute Arthritis, Exantheme, erhöhte Temperatur, Lymphadenitis. Impfschäden: Sehr selten chronische Arthritiden. Gefahr der Fruchtschädigung innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate. Influenza-Schutzimpfung Übliche Impfreaktionen: Selten geringe Lokalreaktion, milde Allgemeinerscheinungen. Impfschäden: Selten akute thrombozytopenische Purpura, selten Guillain-Barré-Syndrom (bis zu 10 Wochen nach Impfung). Andere akut entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems sind noch seltener und bedürfen einer besonders sorgfältigen diagnostischen Klärung. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung kommt in Betracht, wenn die Erkrankung innerhalb von 3 Wochen nach der Impfung aufgetreten ist. Gelbfieber-Schutzimpfung Übliche Impfreaktionen: Selten zwischen dem 5. und 8. Tag leichte "grippale" Allgemeinerscheinungen. Impfschäden: Äußerst selten Meningoenzephalitis (vorwiegend bei Säuglingen und Kleinkindern), selten Thrombozytopenien. Tollwut-Schutzimpfung Übliche Impfreaktionen: Neben Lokalreaktionen erhöhte Temperatur, stärkere Allgemeinerscheinungen, Abgeschlagenheit, gelegentlich Gelenkbeschwerden. Impfschäden: Bei den früher verwendeten Hirngewebs-Impfstoffen nach einigen Tagen bis zu mehreren Wochen Enzephalomyelitis oder Polyneuritis, gelegentlich Phlegmone, Nephritis. Bei den heute verwendeten Zellkultur-Impfstoffen sehr selten Neuritis, Polyneuritis, Guillain-Barré-Syndrom. Cholera-Schutzimpfung Übliche Impfreaktionen: Vor allem nach Wiederimpfung wenige Tage anhaltende Lokalreaktion, regionäre Lymphknotenschwellung, gelegentlich Fieber, Durchfall, Übelkeit, selten Exantheme. Impfschäden: Sehr selten Neuritis. Typhus-Schutzimpfung a) Bei oraler Impfung: Keine Impfschäden bekannt. b) Bei parenteraler Impfung: Übliche Impfreaktionen: Ähnlich wie nach Cholera-Schutzimpfung, meist etwas ausgeprägter; Exantheme kommen häufiger vor. Impfschäden: Gelegentlich Thrombosen, Neuritis, Enzephalomyelitis, Nierenschäden, Reaktivierung tuberkulöser Erkrankungen. Tuberkulose-Schutzimpfung (BCG) Übliche Impfreaktionen: 2 Wochen bis 3 Monate nach der Impfung knötchenförmige Infiltration, manchmal mit Einschmelzung des Impfherdes, regionäre Lymphknotenschwellung, keine Allgemeinerscheinungen. Impfschäden: Längerdauernde und ausgedehnte Ulkusbildung, manchmal mit Lymphknoteneinschmelzung, sehr selten Keloide, Lupoide, Tuberkulide, auch Generalisation (miliare Aussaat), Ostitis oder Osteomyelitis, manchmal mit Latenzzeiten bis zu mehreren Jahren; Erregernachweis [BCG-Stamm] erforderlich. Pertussis-Schutzimpfung a) Vollbakterienimpfstoff: Übliche Impfreaktionen: Häufig Lokalreaktionen mit Schwellung der regionären Lymphknoten, Temperaturerhöhung zwischen 1. und 3. Tag; Inappetenz, Erbrechen, außerdem sehr selten innerhalb weniger Stunden nach der Injektion Schockähnliche Zustände Impfschäden: Selten. Gelegentlich nach anhaltendem schrillen Schreien - innerhalb von 3 Tagen Auftreten einer Enzephalopathie, dabei oft hirnorganische Anfälle, manchmal progredienter Verlauf. Nach Enzephalopathie selten auch Dauerschäden (spastische Lähmungen und geistige Retardierung). Selten Neuritis (insbesondere Hirnnerven), selten Nephrose. b) Azelluläre Impfstoffe: Übliche Impfreaktionen: Wie bei Vollbakterienimpfstoff, aber seltener. Impfschäden: Langzeiterfahrungen stehen noch aus. Diphtherie-Schutzimpfung Übliche Impfreaktionen: Im allgemeinen nur geringe Lokalreaktionen, auch mit Allgemeinerscheinungen und Exanthemen. Impfschäden: Sehr selten akut entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems; sie bedürfen einer besonders sorgfältigen diagnostischen Klärung. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung kommt in Betracht, wenn die Erkrankung innerhalb von 28 Tagen nach der Impfung aufgetreten ist, eine Antikörperbildung nachweisbar war und andere Ursachen der Erkrankung ausscheiden. Sehr selten Neuritis, vor allem der Hirnnerven (wie bei der Krankheit), Thrombose, Nephritis. Tetanus-Schutzimpfung Übliche Impfreaktionen: Lokalreaktion, verstärkt nach Hyperimmunisierung. Impfschäden: Sehr selten Neuritis, Guillain-Barré-Syndrom. Mumps-Schutzimpfung Übliche Impfreaktionen: Innerhalb der ersten drei Tage gelegentlich Fieber, sehr selten Parotitis, Lymphknotenschwellung. Impfschäden: Sehr selten Meningitis nach 7 - 30 Tagen ohne Dauerschäden, Orchitis (meist einseitig). Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und einem insulinabhängigen Diabetes mellitus (Typ-I-Diabetes) ist wissenschaftlich umstritten. Hepatitis-A-Schutzimpfung Übliche Impfreaktionen: Lokalreaktion, geringe Allgemeinbeschwerden, gelegentlich leichter Temperaturanstieg. Impfschäden: Langzeiterfahrungen sind noch nicht gegeben. Hepatitis-B-Schutzimpfung Übliche Impfreaktionen: Lokalreaktion, geringe Allgemeinbeschwerden, gelegentlich leichter Temperaturanstieg. Impfschäden: Vorübergehende, bis zu mehreren Wochen anhaltende Arthralgien, sehr selten Neuritis, Polyneuritis, Guillain-Barré-Syndrom. Haemophilus-influenzae-b-Schutzimpfung Übliche Impfreaktionen: Lokalreaktion, geringe Allgemeinbeschwerden, gelegentlich Urtikaria. Impfschäden: Extrem selten Guillain-Barré-Syndrom. Frühsommer-Meningoenzephalitis-Schutzimpfung Übliche Impfreaktionen: Innerhalb von 12 bis 48 Stunden nach Impfung Lokalreaktion, geringe Allgemeinbeschwerden. Impfschäden: Extrem selten periphere Nervenschäden. Vorbezeichnete Impfschäden sind nicht abschließend dargestellt, werden aber von den Versorgungsämtern und Gerichten bei vorliegenden Voraussetzungen anerkannt. Die aufgeführten Schäden sind nicht allumfassend dargestellt. Die "Anhaltspunkte" enthalten lediglich häufiger vorkommende Schäden. Durch die Trägerstoffe in den Impfstoffen - wie Thiomersal - werden ebenfalls unerwünschte Arzneimittelwirkungen ausgelöst. Offiziell anerkannte Impfschäden nach dem Bundesgesundheitsblatt |  | | Alle Impfstoffe: Allergische Reaktionen auf Zusätze in den Impfstoffen (z.B. Hühnereiweiß oder Quecksilber); | |