das deutsche Ärzteblatt(http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30302 ) berichtet, dass mit der neuen Berufungsperiode Ende des Jahres auch persönliche Angaben zu möglichen Interessenskonflikten veröffentlicht werden müssen. Dass jetzt Interessenkonflikte offengelegt werden müssen, ist einer Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündis 90/Die Grünen zu verdanken. www.impfschaden.info wies ja schon seit Jahren auf die bestehenden Interessenkonflikte hin.
Alle STIKO-Mitglieder müssten sich zudem vor ihrer Berufung gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium schriftlich verpflichten, frühzeitig auf Umstände hinzuweisen, die ihre Befangenheit begründen könnten.