Ich habe noch was gefunden...so werde ich mich verhalten, wenn das Problem mal kommen sollte!
Gibt es eine Pflicht zur Vorlage des Impfpasses?
(ht) Diese Frage kommt immer wieder bei verunsicherten Eltern auf.
Grundsätzlich gilt: Es gibt in Deutschland keine Impfpflicht und
auch keine Pflicht zur Vorlage eines Impfpasses.
Und doch werden die Impfpässe von den Behörden immer wieder in ei-
nem Ton angefordert, der den Eindruck erweckt, als gäbe es diese
Pflicht - und das verunsichert natürlich.
Behörden sind verpflichtet, in ihren Anschreiben die gesetzliche
Grundlage ihrer Handlungen oder Forderungen zu benennen. Fast jeder
von uns hat schon mal falsch geparkt und ein Schreiben mit der Auf-
forderung zur Stellungnahme erhalten.
Dort werden immer auch die
Paragraphen genannt, die für uns z. B. im Falle eines Widerspruchs
maßgeblich sind.
In den Aufforderungen der Gesundheitsämter, die
Impfpässe Ihrer Kinder vorzulegen, werden Sie in der Regel solche
rechtlichen Hinweise nicht finden.Im Zweifelsfalle - und wenn Sie ganz sicher gehen wollen -
können
Sie auch ganz einfach um die Benennung der gesetzlichen Grundlage
der Aufforderung bitten. Am besten schriftlich, und auch nur
schriftliche Antworten akzeptieren.Ansonsten hat es sich bewährt, dem Kind ein Schreiben mitzugeben,
in dem Sie sich freundlich für das Beratungsangebot bedanken und
erklären, dass Sie die Impffrage bereits mit dem Arzt Ihres Ver-
trauens abgeklärt haben und keine weitere Beratung benötigen.
Ernster ist die Sache natürlich dann, wenn z. B. an der Schule Ih-
res Kindes ein Masernfall auftritt und die Behörden anhand der
Impfpässe entscheiden wollen, welche ungeimpften Kinder zwei Wochen
zu Hause bleiben müssen. Dann bedeutet das Nichtvorlegen des Impf-
passes automatisch den Unterrichtsausschluss. Dieses Risiko hängt
immer wie ein Damoklesschwert über uns und unseren ungeimpften Kin-
dern. Da wäre eine einstweilige Verfügung oder eine Feststellungs-
klage die einzige Möglichkeit, sich gegen die Behördenwillkür (Ma-
sern sind eine harmlose Kinderkrankheit!) zu wehren:
http://www.impfkritik.de/upload/pdf/masern/masernartikel.pdfIch kann Sie nur ermuntern, bei jedem Kontakt mit Behörden oder In-
stitutionen, die Ihre Grundrechte auf die eine oder andere Art ein-
schränken wollen, auf die schriftliche Benennung der gesetzlichen
Grundlagen zu bestehen. Wir leben zwar in einer Demokratie und sind
als freie Bürger die tragende Säule des Staates, jedoch erfordert
auch über 60 Jahre nach dem Ende der Hitler-Diktatur jede Form von
Zivilcourage immer noch tägliche Übung.