Das würde mich auch interessieren, ob es verlässliche Zahlen gibt und ob denn wirklich von den an Masern erkrankten Kindern praktisch fast keines davon geimpft war.
Bei der Grippeimpfung wird selbst bei einem Todesfall wg. Grippe/Lungenentzündung nicht festgehalten, ob diese Person geimpft oder nicht geimpft war. Es wird zwar in der Winterzeit ständig davon berichtet, dass xxx-tausend Personen jährlich an Grippe versterben, dann müsst doch genau so interessant sein, wer davon geimpft bzw. wer nicht geimpft war. Warum wird diesbezüglich nichts ermittelt? Dazu müsste lediglich bei einer Erkrankung die Grippemeldung an das Gesundheitsamt bzw. im Todesfall die Todesbescheinigung um diese Frage ergänzt werden und der Arzt bräuchte nur bei Ja oder Nein sein Kreuzchen machen, also keine besonders aufwändige Arbeit.
Wenn in dem Bericht in der Ärztezeitung von der Notwendigkeit einer Änderung des IfSG geschrieben wird, dann sollte zumindest auch der entsprechende Paragraph bezüglich bußgeldbewehrter Meldepflicht einer über das "normale Maß" hinausgehenden Impfnebenwirkung so abgeändert werden, damit nicht nur bei VERDACHT des impfenden Arztes eine Meldung erfolgen muss, sondern auch dann, wenn der Patient den Arzt darauf hinweist, der Arzt dies aber kurzerhand verneint. Denn so weit ich das erlebt habe, wird trotz Hinweis keine Meldung erstattet weil der Arzt ja diesen Verdacht nicht hat oder eigentlich nicht haben will, somit also nicht melden muss und eine Meldung für ihn doch nur Arbeit wäre, wofür er nicht bezahlt wird. Er kriegt nur Kohle für die Impfung und die dann evtl. notwendige Behandlung der Nebenwirkungen, also vermutlich oft eine sichere Einnahmequelle. Ob jemals schon ein Bußgeld wegen Nichtbefolgung der Meldepflicht verhängt wurde wäre auch interessant. Tatsächlich sollen ja nur 5 - 10 % der meldepflichtigen Nebenwirkungen tatsächlich gemeldet werden - dieser Punkt im IfSG ist somit mehr oder weniger für die Katz.