Autor Thema: Lanka muss nicht zahlen  (Gelesen 9269 mal)



Offline Taira

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Re: Lanka muss nicht zahlen
« Antwort #1 am: 18. Februar 2016, 16:54:47 »
Na ob das so der Erfolg ist...
"Auslobung" und es liegt im Ermessen des Ausschreibers,  ob er zahlt...
Er wollte doch einen Aha-Effekt. So ist es immer noch eine Lachnummer.

Offline timmerich

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Re: Lanka muss nicht zahlen
« Antwort #2 am: 18. Februar 2016, 19:59:30 »
Lanka war für mich schon immer eine Lachnummer, wobei die Rechtsprechung dennoch ein wenig von Bedeutung ist, denn das Gericht hat letztendlich trotz Gutachter nicht den gewünschten Erfolg gehabt, den unsere Freunde mit der schnellen Nadel gerne gehabt hätten.

Die Entscheidung sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte Richter Oleschkewitz. Das könne die Kammer ja gar nicht beurteilen.

Ich bin mal auf das Urteil gespannt, wenn es veröffentlicht wird, was da im Detail drin steht. Das was die Presse derzeit verbreitet, nehme ich derzeit nicht ganz für das Maß aller Dinge.

Offline Klausi

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Re: Lanka muss nicht zahlen
« Antwort #3 am: 25. Februar 2016, 14:28:15 »
Hallo,

ich finde es spannend, dass gerichtlich jetzt sogar entschieden wurde, dass keine der 6 eingereichten Publikationen die wissenschaftlichen Mindeststandards erfüllt, um die Existenz, den Durchmesser und die krankmachende Wirkung des Masernvirus nachzuweisen. Schon erschreckend wie blass die wissenschaftlichen Grundlagen beim Thema Impfen eigentlich aussehen. Als Konsequenz müsste jetzt ja eigentlich die Masernimpfung erst mal ausgesetzt werden, bis der wissenschaftliche Nachweis sowohl für das Masernvirus als auch der Nutzen der Masernimpfung erbracht ist. Schade, das kein wirkliches wissenschaftliches Interesse auf Seiten der Impfverkäufer vorhanden ist, aber vielleicht wissen die auch ganz gut, das sich das dann geschäftsschädigend auswirken könnte.

Grüsse
Klausi
Wie lange sind Impfungen ohne echten Wirkungsnachweis in der etablierten Wissenschaft noch tragbar?


Offline Taira

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Re: Lanka muss nicht zahlen
« Antwort #4 am: 25. Februar 2016, 22:17:27 »
Hallo Klausi,
wo steht das es gerichtlich entschieden wurde, dass keine der Publikationen die Existenz beweisen?
Danke für Info-Link
Taira

Offline Klausi

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Re: Lanka muss nicht zahlen
« Antwort #5 am: 25. Februar 2016, 23:37:30 »
Hallo Klausi,
wo steht das es gerichtlich entschieden wurde, dass keine der Publikationen die Existenz beweisen?
Danke für Info-Link
Taira

Hallo Taira,

naja, aus dem Urteil, dass Lanka nicht zahlen muss. Hätte es eine Publikation gegeben, die die Existenz  und den Durchmesser des Masernvirus nachweist, hätte er ja zahlen müssen.

Grüsse
Klausi
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Offline ?!

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Re: Lanka muss nicht zahlen
« Antwort #6 am: 26. Februar 2016, 15:26:09 »
Hallo Klausi,

nach meiner Einschätzung haben Sie diesen online-Beitrag etwas missverstanden.

[... "Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert", sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Karl-Heinz Oleschkewitz. ... Die Entscheidung sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte Richter Oleschkewitz. ... Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung. ...].

Die Frage nach der Existenz war demzufolge überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens. Vielmehr ging es darum zu entscheiden, wer - formal - entscheiden darf, ob ein Beweis anerkannt wird. Bei einer "Auslobung" wie im vorliegenden Fall bestimmt der Auslobende nach eigenem Ermessen (im Gegensatz zu einer "Wette").

Es steht daher Herrn Lanka völlig frei zuzustimmen oder abzulehnen, GANZ GLEICH WAS MAN IHM VORLEGT. Herr Lanka hat sich hier für mich wenig überraschend in diesem Fall zur Ablehnung entschieden.

Nichtsdestotrotz bin auch ich auf das abschließende Urteil des Gerichtes in Schriftform gespannt.

Beste Grüße
?!

Offline Klausi

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Re: Lanka muss nicht zahlen
« Antwort #7 am: 28. Februar 2016, 15:52:15 »
Hallo ?!,

nach meiner Einschätzung haben Sie das Urteil und die Bedeutung einer Auslobung etwas missverstanden.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie mit dem was Sie geschrieben haben ausdrücken, daß eine Auslobung nie wirksam werden würde und der Auslobende nicht
verpflichtet sei die Belohnung auszuzahlen, auch wenn die Bedingungen der Auslobung erfüllt wurden. Das ist eine sehr kuriose und seltsame Rechtsauffassung von Ihnen und deckt sich auch nicht mit dem Bügerlichen Gesetzbuch, auf das ich Sie gerne verweisen möchte, in der die Auslobung geregelt ist. Auch gibt es sehr gute Seiten im Internet, wo die Auslobung sehr genau erklärt wird. Vielleicht möchten Sie sich da erst ein wenig einlesen.

Auch würde ich es sinnvoll für Sie erachten, wenn Sie sich das Urteil erarbeiten würden, sobald es verfügbar ist und bei Fragen sich auch gerne Hilfe und Unterstützung dazu suchen.

Grüsse
Klausi
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Offline ?!

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Re: Lanka muss nicht zahlen
« Antwort #8 am: 28. Februar 2016, 21:27:58 »
Hallo Klausi,

gut, dass Sie nachfragen. Selbstverständlich ist eine Auslobung nach §§657-659 BGB grundsätzlich für den Auslobenden bindend. Wäre das nicht so, könnte ja jeder stets allen alles versprechen ohne je irgendetwas halten zu müssen.

Im vorliegenden Fall gestalten sich die Dinge jedoch ein wenig anders. Wie Sie der Presse vermutlich entnommen haben, wurde in erster Instanz zugunsten des Wissenschaftlers entschieden. Das Gericht kam dabei zu der Einschätzung, dass der geforderte Virusnachweis erbracht (!) sei. Dies entscheidet das Gericht natürlich nicht autark - dafür fehlt den Richtern in der Regel das Fachwissen -, sondern stattdessen aufgrund von Gutachten von Sachverständigen (ich schreibe solche Gutachten regelmäßig für Gerichte, wenn auch nicht im vorliegenden Fall).

Die Revision, in der die Entscheidung getroffen wurde, dass Herr Lanka nun doch nicht zahlen muss, basiert auf seiner Forderung, alle Fakten in einer einzelnen Publikation genannt zu bekommen. Es steht ihm natürlich frei, das zu fordern. Nur wird dies nicht gelingen können, da - wie bei nahezu allen wissenschaftlichen Fragestellungen - Daten zu verschiedenen Gesichtspunkten einer Fragestellung sukzessive gefunden und veröffentlicht werden. Dies liegt im u.a. am Aufwand, bereits ein einziges Charakteristikum zu untersuchen, an der Einführung neuer Methoden mit neuen Optionen und bei biologischen Systemen oft auch an deren Veränderbarkeit.

Man könnte nun eine aktuelle Übersichtsarbeit (also tatsächlich eine (!) Publikation), in der auf die einzelnen Bausteine verwiesen wird, als "Sammelbeweis" vorschlagen. Und an dieser Stelle liegt es nun offensichtlich im Ermessen des Auslobenden, ob er dem zustimmt. Herr Lanka stimmte dem nicht zu.

Einen schönen Abend noch wünscht
?!

Offline Taira

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Re: Lanka muss nicht zahlen
« Antwort #9 am: 17. März 2016, 22:01:53 »
Gibt es Beweise für krankmachende Viren?

http://www.gandhi-auftrag.de/Virenexistenz.pdf

Ach im Übrigen, verwandte das Gericht die Vormulierung der Auslobung nur, weil es über die Sachverhalte, trotz Gutachter, nicht urteilen konnte.

Offline holzwuermle

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Re: Lanka muss nicht zahlen
« Antwort #10 am: 19. März 2016, 07:16:00 »
kann es sein das das auch gar nicht Gegenstand der Verhandlung war?  Es sollte doch nur darüber entschieden werden das der Ausschreibung genüge getan war. Der Klageeinreicher war sich ja sicher den Beweis erbracht zu haben.
Die Gerichte werden sich hüten da eine Entscheidung zu fällen. Die würden ja evtl. das System in wanken bringe.... :whistling:

Schade ist es aber schon das so wenig Interesse bei Entscheidungsträgern herrscht.
Das sieht man ja auch an den Kommentaren, schnell ist Herr Lanka im "Verschwörungstheoretikert-Topf"  verfrachtet.
Dummheit ist nicht wenig wissen, auch nicht wenig wissen wollen, Dummheit ist, glauben genug zu wissen.

 

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