Autor Thema: Was geht denn jetzt los? Erfahrungsbericht der letzten Woche + rechtliche Frage!  (Gelesen 22590 mal)

Offline Taira

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Hallo Taira,

Mit dem Vorgehen einer Schule hat das natürlich gar nichts zu tun, da hier ja gar kein vertragliches Arbeitsverhältnis besteht.

Da habe ich mich glatt im Threade geirrt mit meinen Kommentaren  :surprise:
Die waren natürlich auf Heike66 Situation gemünzt.
http://www.impfschaden.info/forum/index.php/topic,8416.0.html

Also Heike66, für dich noch mal:
Helme, Handschuhe etc. gehören zur persönlichen Schutzausrüstung. Diesbezüglich darf der Arbeitgeber sehr wohl Vorschriften machen.
Eine Impfung darf er hingegen nur empfehlen!

Für mattistb:
"Wird vom Lehrer oder von der Schule versucht, Sie unter Druck zusetzen, indem man z. B. damit droht, Ihr Kind vom Schulausflug auszuschließen, brauchen Sie sich nicht einschüchtern zu lassen. Bitten Sie höflich darum, dass man Ihnen schriftlich die rechtliche Grundlage für diese Forderung mitteilt. Damit ist das Thema dann in der Regel vom Tisch. Wenn es hart auf hart kommt, ziehen Sie möglichst einen nicht mit Ihnen verwandten Zeugen zu Gesprächen hinzu.  Sollte es trotz allem eskalieren, wenden Sie sich bitte an die "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V.", http://www.agbug.de "
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Der Ausschluss aus einer Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß §34 IfSG nur zulässig, wenn Kinder an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind. … Ein Ausschluss wegen fehlender Schutzimpfung ist vom Gesetz nicht vorgesehen.
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"Geben Sie dem Lehrer deshalb ein formloses Schreiben mit, indem Sie ausführen, dass Ihr Kind aufgrund des Risikos eines anaphylaktischen Schocks nicht geimpft werden darf, auch nicht gegen Tetanus.
Damit ist der Lehrer haftungsmäßig „aus dem Schneider“.
Das entsprechende Risiko kann übrigens bei keiner einzigen Impfung ausgeschlossen werden." (von kunksmuhme)
« Letzte Änderung: 02. November 2016, 23:30:35 von Taira »


Offline ?!

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Vielleicht noch ergänzend einen Hinweis, dass es ja manchmal auch noch einen Zwischenweg gibt. Dazu ein Beispiel:

Ein Ponyhof in unser Umgebung wird manchmal für ein paar Tage von Schulklassen besucht. Auf dessen Anmeldeformular soll die letzte Tetanusimpfung eingetragen werden. Fehlt dies aus irgendeinem Grund bzw. wird dort "nicht geimpft" eingetragen, können die Kinder durchaus an der Klassenfahrt dorthin teilnehmen; sie dürfen nur eben nicht aufs Pferd, sondern müssen diese eine Stunde am Tag eben zuschauen.

Beste Grüße allseits
?!

Offline Taira

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Bekommt man Tetanus auf dem Pferd? Das ist mir neu.  :confuse:
Ich dachte die bösen Exkremente sind Ausgang allen Übels.
Das Banksitzen hat also keinerlei Sinnhaftigkeit. Der ganze Ponyhof ist ja die Bedrohung, auf dem Pferd sind sie ja noch am ehesten sicher,  laut Ansteckungstheorie.
In diesem Beispiel geht es in meinen Augen nur um Ausgrenzung und Bloßstellung.

Und ich wiederhole mich noch mal :
Eine Impfvorschrift gibt es nicht, da es keine Impfpflicht gibt!
Lediglich zur PSA (persönliche Schutzausrüstung) darf es eine Pflicht geben. Ein Blick in die Angaben der Berufsgenossenschaften stellt das klar da!
« Letzte Änderung: 03. November 2016, 07:55:55 von Taira »

Offline yanna

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Taira, vielen Dank für die Informationen!!   :smile:
https://www.aurastube.at/  über Gesundheitsthemen und ähnliches ;-)


Offline ?!

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Hallo Tiara,

nein, auf dem Pferd bekommt man zum Glück keinen Tetanus.

Aber die Chance, von einem Pferd herunterzupurzeln (und sich dabei dann zu verletzten) ist als Reiter erhbelich höher als als Zuschauer. Deshalb schauen ggf. Kinder zu; kommt aber nur selten vor, denn die meisten sind ja geimpft.

Weder der Ponyhof und schon gar nicht die Schule haben irgendein Interesse an Ausgrenzung oder Bloßstellung Einzelner. Dennoch haben Sie zweifelsfrei recht, dass damit dem betroffenen Kind ein gewisser "Sonderstatus" zukommt.

Ich gehe davon aus, dass die Eltern das im Vorfeld mit ihrem Kind besprochen haben.

Noch einen schönen Tag allseits
?!

Offline Heike66

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Vielleicht noch ergänzend einen Hinweis, dass es ja manchmal auch noch einen Zwischenweg gibt. Dazu ein Beispiel:

Ein Ponyhof in unser Umgebung wird manchmal für ein paar Tage von Schulklassen besucht. Auf dessen Anmeldeformular soll die letzte Tetanusimpfung eingetragen werden. Fehlt dies aus irgendeinem Grund bzw. wird dort "nicht geimpft" eingetragen, können die Kinder durchaus an der Klassenfahrt dorthin teilnehmen; sie dürfen nur eben nicht aufs Pferd, sondern müssen diese eine Stunde am Tag eben zuschauen.

Beste Grüße allseits
?!
Hallo ?!
geht  nicht gegen dich, aber ist schon interessant was sich Leute einfallen lassen.
Die einfachste Lösung, ich würde ein Datum rein schreiben und gut ist.
Und jetzt stelle ich mir ein Schild auf dem Spielplatz vor, wo der Eigentümer des Platzes ankündigt.... "Das Spielen und Klettern ist für ungeimpfte Kinder verboten" :blink: Das selbe in Grün.
Da kann ich für den Ponyhofbetreiber nur hoffen, das die Ungeimpften sich nicht in anderer Art und Weise auf seinen Hof verletzen.
Hast du noch mehr solche Kuriositäten auf Lager(ist nicht böse gemeint)
viele Grüße Heike


Offline Taira

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Und jetzt stelle ich mir ein Schild auf dem Spielplatz vor, wo der Eigentümer des Platzes ankündigt.... "Das Spielen und Klettern ist für ungeimpfte Kinder verboten" :blink: Das selbe in Grün.




 :teeth: zum Schrei'n  :laugh:

Offline Heike66

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Hallo Taira,
ja ich musste auch schmunzeln aber stelle dir mal vor, das Beispiel und der Standart/Anforderung vom Ponyhof wird Alltag.
Und ?! hat genügend Beispiele gebracht wo hier und da, es zur Nötigung zum Impfen kommt oder zur Ausgrenzung.
So etwas kann nur passieren weil es keine Impfaufklärung gibt bzw. die rechtliche Seite vielen unbekannt ist und ausbaden müssen es die Kleinen und Großen Otto-Normalverbraucher :blink:
viele Grüße Heike


 

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