Hallo Taira,
Mit dem Vorgehen einer Schule hat das natürlich gar nichts zu tun, da hier ja gar kein vertragliches Arbeitsverhältnis besteht.
Da habe ich mich glatt im Threade geirrt mit meinen Kommentaren

Die waren natürlich auf Heike66 Situation gemünzt.
http://www.impfschaden.info/forum/index.php/topic,8416.0.htmlAlso Heike66, für dich noch mal:
Helme, Handschuhe etc. gehören zur persönlichen Schutzausrüstung. Diesbezüglich darf der Arbeitgeber sehr wohl Vorschriften machen.
Eine Impfung darf er hingegen nur empfehlen!
Für mattistb:
"Wird vom Lehrer oder von der Schule versucht, Sie unter Druck zusetzen, indem man z. B. damit droht, Ihr Kind vom Schulausflug auszuschließen, brauchen Sie sich nicht einschüchtern zu lassen.
Bitten Sie höflich darum, dass man Ihnen schriftlich die rechtliche Grundlage für diese Forderung mitteilt. Damit ist das Thema dann in der Regel vom Tisch. Wenn es hart auf hart kommt, ziehen Sie möglichst einen nicht mit Ihnen verwandten Zeugen zu Gesprächen hinzu. Sollte es trotz allem eskalieren, wenden Sie sich bitte an die "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V.",
http://www.agbug.de "
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Der Ausschluss aus einer Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß §34 IfSG nur zulässig, wenn Kinder an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind. … Ein Ausschluss wegen fehlender Schutzimpfung ist vom Gesetz nicht vorgesehen.
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"Geben Sie dem Lehrer deshalb ein formloses Schreiben mit, indem Sie ausführen, dass Ihr Kind aufgrund des Risikos eines anaphylaktischen Schocks nicht geimpft werden darf, auch nicht gegen Tetanus.
Damit ist der Lehrer haftungsmäßig „aus dem Schneider“.
Das entsprechende Risiko kann übrigens bei keiner einzigen Impfung ausgeschlossen werden." (von kunksmuhme)