Hallo zusammen,
des Öfteren wird behauptet, dass Personen in medizinischen Bereichen bzw. ausufernd auch in andere Berufsgruppen und gar Lehrstellen sich den dortigen Impfmaßnahmen beugen müssten.
Argumentiert wird mit der Fürsorgepflicht. Die Unwissenheit derer, die solche Ideen als sinnvoll erachten, haben jedoch unrecht. Es ist ein verzerrtes Weltbild, dem sie auferliegen. Sie glauben, sie dürften es und es sei legitim, weil sie und andere 90% der Mitmenschen Impfungen ja als durchweg positiv sehen. Und sie natürlich Gefahrenpotential senken wollen, was ja auch grundsätzlich prima ist.
Zur Fürsorge des Arbeitgebers gehören:
Die persönliche Schutzausrüstung (Helm, Handschuhe, Schutzbrillen)
Arbeits- & Verfahrensanweisungen
Ausgänge von Unfallmerkblättern, Brandschutzplan, etc.
& in manchen Berufen auch die Information zur Schutzimpfung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet Impfprävention zu empfehlen und in den entsprechenden Berufsgruppen auch selbst anzubieten und die Kosten dafür zu tragen.
Sehr wahrscheinlich werden aus der Mischung der Wörter:
Pfilcht & empfehlen & anbieten & Impfung so eine Wahrnehmung wie Impfpflicht.
Diese gibt es aber auch grundsätzlich in Deutschland nicht für Berufsgruppen!
Das kann jeder der Willens ist bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nachlesen.
Beispiele:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Infektionsschutzrecht/hepatitis.phphttps://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Grundlagen-Forschung/Arbeitsmedizin-Epidemiologie/FAQ/FAQ-Impfung.htmlEs sind zu Hauf PDF Datein im Netz verfügbar über Impfungen nach BioStoffV für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen oder Mitarbeiter mit Umgang mit Ansteckungsgefährdenden Stoffen.
Immer immer immer ist zu lesen, dass passende Impfungen zur Gesundheitsprävention anzubieten sein müssen!
Immer immer immer steht NIE etwas zu einer Impfvorschrift!
Diese gibt es de fakto nicht, weil es eben in Deutschland keine Impfpflicht gibt!
So gibt es diese zu Folge auch nicht in Berufsgruppen, Kitas, Lehrstellen und Co.!
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, der Kita oder Schule ist niemals auf ein Bestehen zur Impfpräventionsmaßnahme erweiterbar. (Auch nicht für Ponyhöfe.)
Ein Haftungsausschluss besteht im Übrigen auch nicht. Entscheidet sich eine Person gegen die für den Beruf vorgesehene Impfprävention, so zahlt die betriebliche Unfallversicherung, falls diese Person auf der Arbeit sich mit entsprechender Krankheit ansteckt. Genauso zahlt sie für Impfschäden die sich aus einer angebotenen Impfung ergeben.
Beste Grüße Taira