Autor Thema: Impfpflicht Berliner Kitas  (Gelesen 9179 mal)

Offline Taira

  • Mitglied
  • Vollwertiges Mitglied
  • *****
  • Beiträge: 284
Impfpflicht Berliner Kitas
« am: 14. März 2017, 10:12:11 »
Alle Jahre wieder....
Seltsam ist jedenfalls, dass die Masernfälle die Altersgruppe 20-45 Jahre betrifft. Und mindestens die Hälfte dieser stammen aus asylsuchenden Gemeinschaftseinrichtungen.
Die Mehrheit der Kinder geht nach dem 1.  Lebensjahr in die Kita, ergo nach der ersten MMR.  Und wie jetzt geimpfte Kinder vor ungeimpften geschützt werden müssen?

http://m.morgenpost.de/berlin/article209736453/Rot-Rot-Gruen-streitet-ueber-die-Pflicht-zur-Impfung.html



Offline timmerich

  • Mitglied
  • Vollwertiges Mitglied
  • *****
  • Beiträge: 472
Re: Impfpflicht Berliner Kitas
« Antwort #2 am: 27. März 2017, 06:19:15 »
„Wir haben eine Durchimpfungsrate von 92 Prozent“, sagte er. „Damit die Krankheit ausgerottet werden kann, brauchen wir laut Weltgesundheitsorganisation 95 Prozent.“

Und wenn die Vollpfosten merken, dass 95% auch nicht ausreichen, kommen dann die 98% und dann die 100%.

Offline Taira

  • Mitglied
  • Vollwertiges Mitglied
  • *****
  • Beiträge: 284
Kitas müssen auch ungeimpfte Kinder aufnehmen
« Antwort #3 am: 30. März 2017, 11:36:24 »
 Kitas müssen auch ungeimpfte Kinder aufnehmen

"In Berlin gilt, wie im übrigen Bundesgebiet, der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab vollendetem ersten Lebensjahr. Hieraus leitet sich kein rechtlicher Anspruch auf einen Kita-Platz in einer ganz bestimmten Einrichtung ab. Die Betreuung erfolgt auf Grundlage eines privatrechtlich zwischen den Eltern und dem Kita-Träger geschlossenen Vertrages. Das bedeutet, dass beide Vertragspartner grundsätzlich in der Wahl ihres Gegenübers frei sind. Gleichwohl gilt die grundlegende Maßgabe, dass jeder Kita-Platz jedem Kind, unabhängig von seinem kulturellen, religiös-weltanschaulichen oder sonstigen Hintergrund zur Verfügung stehen muss. Jedes Kind muss im Rahmen der Gesundheitsvorsorge vor der Aufnahme in eine Berliner Kita gemäß § 9 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) ärztlich untersucht werden. Eine solche Untersuchung kann auch nach längerer Abwesenheit eines Kindes außerhalb von Ferien- und Schließzeiten verlangt werden. Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)  vom 17. Juli 2015 verpflichtet die Eltern darüber hinaus zur Vorlage einer Bescheinigung über eine zeitnah vor der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung erfolgte, den Empfehlungen der STIKO entsprechende ärztliche Impfberatung. Da es in Berlin keine Impf-Pflicht gibt, wäre ein nicht vorhandener Impfschutz als generelles Ausschlusskriterium für die Aufnahme in eine Kita unzulässig."

http://www.impfkritik.de/pressespiegel/2017032903.html


 

Seite erstellt in 0.024 Sekunden mit 18 Abfragen.