Autor Thema: EuGH erkennt Impfschaden an  (Gelesen 6554 mal)

Offline Taira

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EuGH erkennt Impfschaden an
« am: 27. Juni 2017, 22:20:00 »
http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/einige-indizien-impfschaden-vom-europaeischen-gerichtshof-erstmals-anerkannt-20170621281658

EuGH: Klare Indizien reichen bei einem Impfschaden aus.
Die Produkthaftung für Arzneimittel ist nicht auf Fälle begrenzt, in denen es klare medizinische Belege für gesundheitliche Folgeschäden gibt. „Bei fehlendem wissenschaftlichen Konsens“ können auch „klare und übereinstimmende Indizien“ ausreichen, konkret etwa die Häufung von Schäden nach einer Impfung, urteilte am Mittwoch, 21. Juni 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-62/15).


 

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