Vorbeugen ist besser als...
Ich habe eine ungeimpfte Tochter, die dereinst auch mal in den Kindergarten und die Schule muss.
Nachdem die Masern-Hysterie vermutlich nicht zurückgehen wird, bis Österreich die WHO-Durchimpfungsrate erreicht hat ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass auch ich in den Genuss so einer staatlich verordneten Panikattacke komme.
Rechtslage?
In Österreich sind diese Fälle durch die "Absonderungsverordnung" (BGBl 39/1915 i.d. dzt. gültigen Fassung) und die Standardverfahrensanleitung (SVA) für die Gesundheitsbehörde in Österreich "Masern - Personenbezogene Kontroll- und Präventionsmaßnahmen" geregelt.
Darin steht (so wie ich das interpetiere), dass Ungeimpfte auch nur bei Verdacht auf Kontakt mit Erkrankten vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen werden können.
Meine Fragen:
Kennt ihr diesbezügliche Urteile der Rechtssprechung aus Österreich, die den sofortigen Ausschluss als nicht verhältnismäßig widerlegen?
Gibt es für Österreich eine "Verfahrensanweisung" wie es der Verein "Libertas & Sanitas" für die BRD zusammengestellt hat?
Habt ihr vielleicht als Betroffene selbst Erfahrungen gemacht? Welche?