Autor Thema: Masernimpfpflicht verabschiedet  (Gelesen 17812 mal)

Offline Babsi

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Re: Masernimpfpflicht verabschiedet
« Antwort #15 am: 17. November 2019, 13:21:11 »
Ok. 


Offline timmerich

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Re: Masernimpfpflicht verabschiedet
« Antwort #16 am: 17. November 2019, 17:29:58 »
Ein schöner Ansatz! Teilen erwünscht.
Guten Abend, Thema "Masernimpfpflicht":
 Bereits der Begriff Masernimpfpflicht ist irreführend, da es keine Impfpflicht ist. Es handelt sich um eine gesetzliche Auflage für jeden der sein Kind in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen lassen möchte, oder dort arbeitet (kurz gefasst). Niemand muss sich impfen lassen, dem Bundesgesundheitsministerium ist vollkommen bewusst, dass man spätestens an der Schulpflicht scheitert und deswegen hat man auch die Kindergarten- und Krippenkinder im Fokus. Es ist also nur eine "gefühlte" Impfpflicht, keine direkte.
 Wir möchten niemanden animieren seine Krankenkasse in die Pflicht zu nehmen, jedoch an dieser Stelle ein deutlicher Hinweis auf die aktuell bald in Kraft tretende Schutzimpfungsrichtlinie, die spricht nämlich nicht von einem Kombinationsimpfstoff, sondern von "vorzugsweise Kombinationsimpfstoff". Dies ist die seichte Formulierung von "bevor hier jemand auf die Idee kommt einen Einzelimpfstoff zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung einzufordern" und diese dann die teuren Maserntheorie von Jens Spahn bezahlen muss.
 Niemand möchte die Eltern auf dieses Recht hinweisen, deswegen formuliert man das so. Aber findige Eltern werden bei Ihrer Krankenkasse nun die Übernahme der Kosten inkl. Import fordern und bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Grundlage der Schutzimpfungsrichtlinie beantragen. Falls dies abgelehnt wird dann eben kostenfrei vor dem Sozialgericht im Klageverfahren geltend machen. Achtung, dies ist erst möglich wenn die Schutzimpfungsrichtlinie bestandkräftig ist. Hier der Link, auf Seite 9: https://www.g-ba.de/…/2019-10-17_SI-RL_Anpassungen-TSVG-GSA…
 Es ist nicht auszuschließen, dass die Sozialgerichte dies dann direkt dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Quelle https://www.facebook.com/bundesverbandimpfschaden/
Übrigens danke Babsi für diesen Hinweis, ist unterwegs zum Juristenteam, sieht sehr nützlich aus.
« Letzte Änderung: 17. November 2019, 18:13:37 von timmerich »

Offline claupatz

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Re: Masernimpfpflicht verabschiedet
« Antwort #17 am: 18. November 2019, 16:14:29 »
Schule= Schulpflicht
Kindergarten = freiwillig

Versteh ich nicht. In den Kiga muss ich ja nicht gehen, in die Schule aber schon. Also werde ich zwangsgeimpft, wenn ich die Schulpflicht erfüllen will. Aber egal, es gilt eh für alle, von daher hat sich die Frage erledigt. Versteh nur nicht, warum überall immer so ein Mist steht bzw. nur gelogen wird ... naja, Presse halt, damit die dummen Schafe nicht merken, was wirklich läuft.

Offline timmerich

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Re: Masernimpfpflicht verabschiedet
« Antwort #18 am: 18. November 2019, 18:20:52 »
So ist das auch zu verstehen. Wenn Du ein Kiga Kind hast, dann musst Du impfen lassen, sonst kommt es nicht rein.

An der Schule kann Dich niemand abweisen, da es eine Schulpflicht gibt (nichts schöneres, wenn die Kinder wegen einer fehlenden Impfung davon befreit wären). Also haben sie dort nur die Möglichkeit ein Bußgeld zu verhängen, wenn Du keine Impfung nachweist, da sie Dich wegen dem Schulgesetz und der Schulpflicht nicht abweisen dürfen. So hat es der CDU Heini auch bei der ersten Rede vor der Abstimmung in seiner Rede gesagt. Das schärfste Druckmittel ist das Bußgeld, das die zuständigen Ämter in angemessenen Verhältnis (Einkommensituation) verhängen können und das Maximum beträgt 2.500 €. Daher ist das keine richtige Zwangsimpfung, Du musst ja nicht, musst halt dafür bezahlen.
Ob das Bußgeld nur einmalig verhängt werden darf, da sind derzeit die Juristen dran. Wenn dem so wäre und das nur einmal verhängt werden darf, könnte man sich in der Tat "freikaufen".
Die Frage ist, ob in naher Zukunft die Schulen überhaupt im Focus stehen, da die Gesundheitsämter jetzt schon nicht mit der ESU in den Kindergärten richtig nachkommen. Geschweige den zu den Dingen, die zu ihrer Kernaufgabe gehören, wie die Lebensmittelkontrollen etc. Es fehlt dort hinten und vorne das Personal.
Sollte in den Schulen kontrolliert werden und es fehlen 25% der Schüler an dem Tag, haben den Impfpass vergessen oder sonst was, sollen die dann ins Gesundheitsamt einbestellt werden? Und wenn man nicht erscheint, was passiert dann? usw. usw. so viele Dinge, die sich erst im Laufe der Zeit klären werden, sollte das Gesetz tatsächlich in Kraft gesetzt werden.



Offline timmerich

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Re: Masernimpfpflicht verabschiedet
« Antwort #19 am: 18. November 2019, 18:26:17 »



 Presse halt, damit die dummen Schafe nicht merken, was wirklich läuft.
Du bringst es auf den Punkt. Ein Großteil der Bürger im Land sind in tiefer Lethargie verfallen und merken gar nicht, wie ihnen jeden Tag ein riesen Stück Freiheit genommen wird und sie eigentlich nur noch eines tun, den unersättlichen Staat zu füttern. Nur wenn das Futter leer wird, dann kommt das böse Erwachen.

Offline holzwuermle

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Re: Masernimpfpflicht verabschiedet
« Antwort #20 am: 10. Dezember 2019, 13:25:44 »

Zum etwas um die Ecke denken...…. :sneaky:

https://www.youtube.com/watch?v=qg4JgM6uBi8

Dummheit ist nicht wenig wissen, auch nicht wenig wissen wollen, Dummheit ist, glauben genug zu wissen.

Offline timmerich

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Ab 2020 gilt für alle Schulkinder Masern-Impfpflicht
« Antwort #21 am: 20. Dezember 2019, 18:31:31 »

 

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