Autor Thema: Schlupfloch Masernschutzgesetz  (Gelesen 5655 mal)

Offline Schubert

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Schlupfloch Masernschutzgesetz
« am: 06. März 2020, 20:04:51 »
Hallo Zusammen,

Vielleicht beschäftigt das hier auch manch Elternteil von ungeimpftem oder teils geimpften Nachwuchs der bald in den Kindergarten soll.
Unsere ungeimpfte Tochter soll nämlich Ende diesen Jahres in der Kindergarten gehen. Uns beschäftigt daher zur Zeit sehr die Frage was gibt es für Möglichkeiten das Zwangsimpfen zu umgehen. Es bilden sich bereits viele neue Elternstammtische aber vielleicht kennt ihr das Problem das man gemeinhin mit seiner Entscheid nicht zu impfen oftmals sehr allein dasteht. Wir überlegen daher derzeit ob wir nicht unter die Impfpflicht fallen wenn wir unter 15 Std. Betreuungszeit die Woche bleiben würden. In dem Artikel „Spahns Masernschutzgesetz - Impfpflicht für Dummies“ schreiben die Ärzte für die individuelle Impfentscheidung (und auch der Partnerverein IFI in einem anderem Artikel) Folgendes: 

https://individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/spahns-masernschutzgesetz-erläutert-impfpflicht-für-dummies.html

[...]

Nicht von der Impfpflicht betroffen wären demnach also nur folgende Konstellationen:

-Tagespflege im Haus der Eltern oder

-weniger als 15 Stunden wöchentlich oder

-unentgeltlich

Außerhalb der Pflichten und Sanktionen durch das Masernschutzgesetz denkbar sind zukünftig also z.B. noch Konstellationen der "Gemeinschaftlichen Eltern-Tagespflege", in der mehrere Eltern sich die Aufgabe jeweils unter 15 h/Woche teilen.

[...]

Die Punkte werden durch oder getrennt, stehen im letzten Satz aber zusammen. Wisst ihr ob diese Punkte einzeln für sich oder nur alle zusammen gelten? Also kann ich bspw unter 15h Std die Woche bleiben und bin so nicht vom Gesetz betroffen oder müssen alle Punkte gleichzeitig zutreffen um von der Impfpflicht ausgenommen zu sein?

Sicherlich ist es besser so etwas auch anwaltlich bestätigen zu lassen, der einen im Zweifel vertritt (braucht man hier einen Anwalt für Medizinrecht?!? :confuse:), aber vielleicht weis hier jemand diesbezüglich vorab Rat? (Uns verunsichert das die Spiegelstriche im folge Satz alle zusammen genommen stehen)

Vorab vielen Dank für Tips!

Liebe Grüße
Schubert


Offline Schubert

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Re: Schlupfloch Masernschutzgesetz
« Antwort #1 am: 11. März 2020, 12:46:20 »
FYI

Leider betrifft dieser Passus nur die erlaubnispflichtige Kindertagespflege, eine Person die Kinder betreuen möchte, also z.B. Eine Tagesmutter.
Wenn man sein Kind unter 15h die Woche in den Kindergarten geben möchte ist man trotzdem von der Impfpflicht betroffen.


 

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