Ab 1. Januar 2008 werden alle Eltern in Hessen verpflichtet sein, ihre Kinder in vorgegebenen Rhythmen zu den Vorsorgeuntersuchungen zu bringen. Demnach gelten ab dem kommenden Jahr die von den Krankenkassen finanzierten Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) als verpflichtend. Informationen hierzu erhalten die Eltern bereits zur Geburt in den Krankenhäusern.
Auch das Impfen wird durch das Kindergesundheitsschutzgesetz verbindlicher. Wer sein Kind in den Kindergarten schickt, muss ab 1. Januar die öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen nachweisen.
Wer bestimmte Impfungen ablehnt, muss dies nun schriftlich erklären. Das Gesetz beinhaltet also keine versteckte Impfpflicht, auch wenn dies auf den ersten Blick so erscheinen mag. Denn nach wie vor besteht in Deutschland keine Impfpflicht.
Der Gesetzestext lautet:
"Personensorgeberechtigte eines Kindes, das Gemeinschaftseinrichtungen im
Sinne des § 33 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S.
1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1574),
besucht, haben vor der Aufnahme in die Einrichtung durch Vorlage einer
ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind alle seinem Alter und
Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen
erhalten hat, oder schriftlich zu erklären, dass sie eine Zustimmung zu bestimmten
Impfungen nicht erteilen."
Rein juristisch ändert sich rein gar nichts. Impfungen sind und bleiben auch in Hessen freiwillig.