Mehr Transparenz übers Impfen, Impfungen und Impfschäden vk 128

 

Impfzwang in der Schweiz?

Unmöglich?Nein! Sondern per Gesetz geplant!
(im überarbeiteten Epidemiegesetz)

 

Grundsätzlich hat der Mensch Grundrechte – oder doch nicht?

Jede moderne Gesellschaftsform ist mit so genannten Menschenrechten zementiert, welche dem Volk die höchstmögliche unabhängige Freiheit garantiert. Der Mensch hat somit die Möglichkeit im Rahmen des Allgemeinverträglichen sein Leben selber zu leben und freie Entscheide zu fällen. Natürlich braucht es gewisse Regeln, sonst wären die Probleme vorprogrammiert. Jedoch schreiben alle diese Menschenrechte, in der Schweiz die Bundesverfassung Art. 7 – 35, klar vor, dass der Mensch im Grund genommen frei ist und frei entscheiden kann.

Nun zeigt sich aber, dass diese Rechte immer mehr eingeengt und unterwandert werden. Im Normalfall müssten solche Machenschaften strafrechtlich verfolgt werden, da sie das höchste Gesetz, die schweizerische Bundesverfassung, missachten und aushebeln. Was passiert nun aber, wenn die Schweizer Parlamentarier das neue Epidemiegesetz im Herbst/Winter 2012 mit grösster Wahrscheinlichkeit unverändert durchwinken und dieses gegen die Grundrechte der Bundesverfassung verstösst? Nichts? Leider ja! Dann liegt es an uns, was dagegen zu tun? Ja!!

Überarbeitetes Epidemiegesetz

Folgende für die N.I.E. relevanten Artikel wurden im überarbeiten Epidemiegesetz teilweise neu aufgenommen:

Art 6  besondere Lage

2. Der Bundesrat kann in Absprache mit den Kantonen folgende       Massnahmen anordnen:

d. Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders expo-nierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären.

Die eine Frage, die sich konsequenterweise stellt, ist wann denn der Bundesrat eine solche Verordnung aussprechen kann. Dies wird in Art. 7 geregelt:

Art 7  Ausserordentliche Lage

Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen.

Der Artikel 22 schiebt nun die Verantwortung auf die Kantone ab.

Art. 22 Obligatorische Impfungen

Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären.

Aus diesen Artikeln ergeben sich einige Fragen:

Was sind gefährdete Bevölkerungsgruppen? Wer bestimmt dies und wann?

Was sind exponierte Personen? Wo ist hier die Grenze?

Was ist eine ausserordentliche Lage? Wer hat dies zu bestimmen?

Fragen, die nicht schlüssig beantwortet werden können, da es darauf keine klaren Antworten geben kann, denn: es sind strategische und/oder offene Fragen!

Verstoss gegen die Bundesverfassung

In der Schweizerischen Bundesverfassung wir klar und deutlich in mehreren Artikel die grundlegend freie Selbstbestimmung der Bevölkerung festgelegt. Darin wird festge-halten, dass der Mensch sein Leben in einem recht freien Rahmen selber bestimmen kann und er die Hoheit über sein Leben hat. Dies darf nicht angetastet werden.

Der Haken liegt aber auch hier im Detail, resp. in Artikel 36:

1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anderst abwendbarer Gefahr.

Damit haben wir auch hier wieder sehr gummige Aussagen. Auf Anfrage beim Kantonsjuristen des Kantons Graubünden, ob mit Art. 36 die Menschenrechte ausser Kraft gesetzt werden können, antwortete dieser:

Die in Art 7ff Bundesverfassung geschützten Grundrechte gelten jedoch nicht absolut, sondern können gemäss Art. 36 BV eingeschränkt werden…

Mit der geplanten gesetzlichen Verankerung des Impfzwanges wird der Art. 36 Abs. 1 der Bundesverfassung gestärkt und somit die Freiheit des Volkes massiv eingeschränkt.

Verstoss gegen die wissenschaftlichen Erkenntnisse

  • Wer heute einen unabhängigen Beweis für die Wirksamkeit der Impfungen sucht, wird nicht fündig. Irgendwann landet er im Abseits. 1
  • Wer heute die Studien der Impfstoffhersteller genauer unter die Lupe nimmt, erlebt mitunter erschreckendes. 1
  • Wer sich heute die neusten Erkenntnisse über das Funktionieren des Immunsystems verinnerlicht, wird bemerken, dass Impfungen mit diesen Erkenntnissen nicht wirken können. 1
  • Wer sich heute intensiv mit der Epidemiologie, also der Seuchenlehre befasst, wird feststellen, dass ganz andere Erkenntnisse vorhanden sind, als was die breite Öffentlichkeit zu lesen oder hören bekommt. 1
  • Wer sich die unabhängigen gesundheitlichen Vergleiche geimpfter und ungeimpfter Kinder anschaut, wird feststellen müssen, dass ungeimpfte Kinder wesentlich gesünder sind, als geimpfte Kinder. 1

Im Weiteren sind folgende Punkte im Zusammenhang mit den Impfungen interessant:

  • der fehlende wissenschaftliche Beweis, dass Geimpfte nicht mehr Ausscheider der Erreger sind, gegen welche sie geimpft wurden, also nicht mehr ansteckend sind. 1
  • der Kollektivschutz ist unplausibel und nicht bewiesen. 1
  • ein theoretischer Kollektivschutz ist kein Zulassungskriterium, also nicht Teil der Impfstudie, somit nie erwiesen und deshalb fragwürdig. 1
  • die Ansteckungstheorie ist eine unbewiesene Theorie. 1

1 Mehr Infos unter: http://impfentscheid.ch/aktivitaten/mithilfe-gegen-den-kommenden-impfzwang/

Es könnten noch mehr Fakten aufgezählt werden, die die Impfungen in Frage stellen und mit welchen ein Impfzwang noch wesentlich mehr als Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung angesehen werden muss. Ein Impfzwang wäre deshalb nicht nur eine Verletzung der Bundesverfassung, sondern auch ein Angriff auf Leib und Leben, denn jede Injektion ist rechtlich eine Körperverletzung. Dies weiss jeder Arzt.

Missachtung der freien und direkten Demokratie

Noch haben wir in der Schweiz eine Demokratie, wie sie nirgends sonst auf der Welt (mehr) anzutreffen ist. Diese muss unter allen Umständen erhalten bleiben, denn auch wenn jeweils nur kleine Stückchen des Käse weggeschnitten werden, ist der Käse doch bald einmal nicht mehr da. Es ist deshalb die Pflicht eines jeden bewussten Schweizer Bürgers, sich gegen diese Einschränkungen zu wehren. Dabei ist es nicht einmal wirklich relevant, ob man nur für oder gegen Impfungen ist. Es geht um die freie Demokratie!

Was muss unser Ziel sein?

Wer sich freiwillig impfen lassen will, soll das tun. Laut den Impfbefürwortern sind Geimpfte immun gegen den Erreger. Geimpfte sind dann „geschützt“, Ängste sind also bei dieser Gruppe nicht mehr nötig.

Diejenigen die sich nicht impfen lassen wollen, setzen sich in der bewussten Eigenverantwortung dem Erreger aus. Werden sie krank, sind sie selber schuld. Aber sie konnten selber entscheiden (Grundlage der freien Demokratie), ob sie sich lieber der Gefahr einer Impfung oder einer möglichen Erkrankung aussetzen wollen. Deshalb muss unser erstes Ziel sein, dass jeglicher Impfzwang nie gesetzlich festgehalten werden darf, da es hierfür weder eine wissenschaftliche noch eine rechtliche Grundlage gibt und auch nie geben darf.

Unser nächster Schritt nach der Annahme durch die Räte

Um nach der Annahme durch die Räte, welche zu erwarten ist, die in Kraftsetzung des überarbeiteten Epidemiegesetzes vermutlich auf Mitte 2012 in erster Instanz zu verhindern, bedarf es eines Referendums mit 50‘000 Unterschriften innert 3 Monaten! Über das Referendum informiert Sie die N.I.E. Website per Newsletter.

Der dann folgende Schritt wird sein, die nach dem Zustandekommen des Referendums nötige Volksabstimmung zu gewinnen. Dazu bedarf es jedoch einer intensiven Aufklärungsarbeit, mit welcher eine Abänderung des Gesetzes in den für uns relevanten Artikeln erreicht werden soll.

Das N.I.E. ist heute schon vorbereitet, um bei Gesprächen und Diskussionen über die Unklarheiten und fehlenden Beweise zu informieren, um so das neue Epidemiegesetz zu verhindern und wird sich noch intensiv weiter vorbereiten. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Aufklärungsarbeit vor Ort. Diese ganze Arbeit braucht jedoch viel Geld. Geld, welches die N.I.E. alleine nicht hat. Deshalb bitten wir Sie um folgende Mithilfe:

  • Informieren!
    Informieren Sie Ihr Umfeld über die geplanten Zwangsimpfungen. Gerne senden wir Ihnen diesen Flyer zur Verteilung zu.
  • Unterstützen!
    Unterstützen Sie die Arbeit des N.I.E. Werden Sie Mitglied und/oder unterstützen Sie uns durch eine Spende. Helfen Sie uns bei der Unterschriftensammlung.
  • Plattform bieten!
    Sorgen sie dafür, dass wir eine Plattform (Vortrag, Podium, Medien usw.) für die Impfaufklärung erhalten.

Weiterführende Informationen

Oben erwähnter Link wird laufend aktualisiert. Auch sind wir an der Ausarbeitung einer Schrift, welche klar aufzeigt, dass die heutigen Erkenntnisse der Epidemiologie und die meisten Veröffentlichungen der Befürworterseite zum Thema Impfen einer kritischen Analyse nicht standhalten. Dies braucht jedoch noch etwas an Zeit. Mit dem Erscheinen dieser Schrift kann frühestens Dezember/Januar 2012 gerechnet werden.

Bitte melden Sie sich beim N.I.E. Newsletter an, damit sie laufend und aktuell informiert werden.

Herzlichen Dank

Ihr NIE Team

 

Mehr Infos unter:www.impfentscheid.ch

 

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