Mehr Transparenz übers Impfen, Impfungen und Impfschäden vk 128

 

Naturheilpraktiker-Bachmair-Kreuzlingen

LeitfadenHaben Sie Fragen zu Impfungen oder zur Behandlung von Impfschäden?

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine email.

Die Besprechungen (Praxis, Telefon, Video) werden nach Zeit abgerechnet. Der Stundensatz beträgt 132CHF/60 min., abgerechnet in 5 min Schritten. Homöopathische Medikamente für eine Impfausleitung belaufen sich pro Impfung auf 24CHF.Die Behandlung kann nach einer Anamnese sehr gut selbstständig durchgeführt werden. Wenn Sie die Kosten finanziell nicht tragen können, sprechen Sie mich bitte darauf an und wir werden eine Lösung finden.

youtubeVorträge, Interviews zum Thema Impfen und Impfschäden

Beitragsseiten



Anerkannte Impfschäden die von den Gerichten nicht veröffentlicht wurden:

Urteil S 11 VJ 2/01 des Sozialgerichts Lüneburg vom 15.04.2003:

Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen Polio, Diphtherie und Tetanus.


Urteil S 1 VJ 1/04 des Sozialgerichts Würzburg vom 28.10.2005:

Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen Polio.


Urteil S 15 VJ 1/06 des Sozialgerichts Landshut vom 08.04.2008:

Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen Hepatitis A+B (Twinrix).


Urteil S 15 VJ 2/07 des Sozialgerichts Landshut vom 14.09.2009:

Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen Hepatitis B (Gen H-B-Vax).


Urteil L 6 VJ 4797/07 des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.07.2010:

Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen FSME.


Urteil L 4 VI 2/07 des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.04.2008:

Impfschaden Diabetes Typ 1 als Folge einer 3-Fach Schutzimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff).


Urteil S 18 VJ 70/96 des Sozialgerichts Hannover vom 15.09.1998:

Impfschaden spastische Tetraplegie und Arthetose, weitgehende Gebrauchsunfähigkeit sämtlicher Gliedmaßen, behandeltes symptomatisches cerebrales Anfallsleiden, Hirnschädigung mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung, insbesondere Sprachverlust, Fehlhaltung der Füße und Wirbelsäule, Muskelverschwächtigung der Arme und Beine als Folge einer 3-Fach Schutzimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis (DTPa).


Urteil S 33 VJ 1/04 des Sozialgerichts München vom 28.04.2009:

Impfschaden Hörschaden beidseits in Form einer Taubheit ohne Hörreste rechts und einer Taubheit mit gut verwertbaren Hörresten links sowie eine periphere und zentrale Gleichgewichtsstörung als Folge einer Schutzimpfung gegen Pocken.


Urteil S 33 VJ 4/03 des Sozialgerichts München vom 18.09.2007. Das Urteil ist leider nicht rechtskräftig und beim Bayerischen Landessozialgericht im Berufungsverfahren anhängig (L 15 VJ 3/07):

Impfschaden psychomotorischer Entwicklungsrückstand, Sprachentwicklungsstörung und Ataxie als Folge einer 3-Fach Schutzimpfung gegen Polio, Diphtherie und Tetanus.


Urteil S 16 V 179/96 des Sozialgerichts Oldenburg vom 18.10.2000:

Impfschaden Encephalopathie (Einschränkung der geistigen Belastbarkeit, Venöse Blutumlaufstörungen am rechten Unterschenkel, Geschwürsbildung, Schwellungszustände, Einschränkung des rechten oberen Sprunggelenks, Impfschadensfolgen: Geistige Behinderung mit Sprach- und Verhaltensstörungen) als Folge einer Schutzimpfung gegen Pocken.


Urteil S 30 VJ 13/09 des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.03.2011:

Impfschaden/Schädigungsfolgen: Entstellender Fettgewebsverlust der Oberarme als Folge einer 2-Fach Schutzimpfung gegen Hepatitis und Tyhpus (Hepatynix) undeiner Schutzimpfung gegen Hepatitis A (Havrix).


Urteil S 2 VI 53/97 des Sozialgerichts Stade vom 28.09.2000 und des Berufungsurteils L 5 VI 6/00 des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17.10.2003. In beiden Fällen wurde der Impfschaden anerkannt:

Impfschaden Diabetes mellitus Typ 1 als Folge mehrerer Schutzimpfungen gegen Masern, Mumps, Röteln sowie DTPa, Polio oral und HiB.


Urteil S 4 VJ 2/02 des Sozialgerichts Koblenz:

Hier wurde nur erwähnt, dass die Schädigungsfolgen: Lähmungserscheinungen der Hüft- und Beinmuskulatur mit Verschmächtigung und Verkürzung eines Beines sowie Fehlhaltung und Deformierung eines Fußes, die Folgen einer 3-Fach Schutzimpfung gegen Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Tetanus (hochgradig gereinigter Adsorbat-Toxoid-Impfstoff ohne Serum-Anteile der Behringwerke (Marburg) waren.


Fall S 4 VJ 1/09 des Sozialgerichts Koblenz:

Hier wird nur erwähnt, dass die Schädigungsfolgen: Spastische Bewegungseinschränkung beider Beine mit Fehlstellungen und degenerativen Veränderungen der Gelenke, Hüftvollprothese beiderseits, einseitige Knievollprothese, Skoliose der Brust- und Lendenwirbelsäule, Hyperlordose der Lendenwirbelsäule, Blasen- und Potenzstörungen, Hirnleistungsschwäche, die Folgen einer Schutzimpfung gegen Pocken waren.



Mit Schreiben vom 25.03.2011 teilte mir das Sozialgericht Düsseldorf mit, dass der Impfschaden/Schädigungsfolgen: Mittelgradige Halbseitenparese links, Gleichgewichtsstörung, erhebliche Wesensveränderung und Verhaltensstörung und Sprachstörung im Verfahren S 30 VJ 55/04 durch Anerkenntnis der Beklagten als Folge einer 2-Fach Schutzimpfung gegen Diphtherie und Tetanus anerkannt wurde. Es erfolgte kein Urteilsspruch.


Mit Schreiben vom 04.04.2011 teilte mir das Sozialgericht Aurich mit, dass der Impfschaden Guillain-Barre-Syndrom (GBS) in einem Verfahren durch Anerkenntnis der Beklagten als Folge einer Schutzimpfung gegen Influenza anerkannt wurde. Somit erfolgte auch kein Urteilsspruch.


Mit Schreiben vom 14.04.2011 teilte mir das Sozialgericht Gelsenkirchen mit, dass der Impfschaden Guillain-Barre-Syndrom (GBS) im Verfahren S 15 VJ 14/09 durch Anerkenntnis der Beklagten als Folge einer Schutzimpfung gegen Influenza anerkannt wurde. Es erfolgte kein Urteilsspruch.


Mit Schreiben vom 04.05.2011 teilte mir das Sozialgericht Speyer mit, dass der Impfschaden/Schädigungsfolgen: Funktionseinschränkung des linken Schultergelenks und des linken Armes bei neuralgischer Schulteramyotrophie im Verfahren S 3 VI 1/01 durch Anerkenntnis der Beklagten als Folge einer Schutzimpfung gegen Tetanus anerkannt wurde. Es erfolgte kein Urteilsspruch.


Auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Dornhoff & Arnal finden sich noch mehr Fälle:

"Sozialrecht: Impfschaden
Autistische Züge nach Hepatitis A und B-Impfung als Impfschaden anerkannt
Nach der im August 1998 durchgeführten 3. Hepatitis A und B-Impfung traten bei dem 1996 geborenen Kläger postvakzinal folgende Symptome einer akuten Initialphase auf: Desinteresse, Unkonzentriertheit, Abwesenheit, starrer Blick, Muskelzuckungen, Appetitlosigkeit, Weinerlichkeit, Angstzustände, Kontaktscheue, Schwere Erweckbarkeit, ungewöhnlich lange Schlafphasen und Verstopfung. Im Laufe der nachfolgenden Zeit versiegte das Sprachzentrum völlig. Bereits erlernte Worte wie "Mama" gingen verloren.
Der Kläger wurde in verschiedenen Krankenhäusern und Instituten untersucht. Die Deutsche Klinik für Diagnostik in W. stellte eine schwere psychomentale Entwicklungsregression im engen zeitlichen Rahmen zur Hepatitis A und B-Impfung fest. Das Autismus Institut in L. diagnostizierte autistoide Züge, um nur einige zu nennen. Der Gutachter Prof. Dr. K. wurde später im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Frankfurt durch die entscheidende Kammer nach § 106 SGG beauftragt, unter anderem zu untersuchen, ob die Wahrscheinlichkeit eines Impfschadens vorliegt. Er kam zu der Überzeugung, dass bei dem Kläger infolge der Hepatitis A und B-Impfung eine postvakzinale Enzephalopathie ausgelöst wurde. Nachdem bereits Klage eingelegt war, erkannte das Landesversorgungsamt aufgrund des Gutachtens von Prof. Dr. K. den Gesundheitsschaden "fokales Anfallsleiden und hirnorganisches Psychosyndrom mit autistischen Zügen" 2004 als Impfschadensfolge an. Der GdB wurde 2005 aufgrund der Schwere mit 100 festgestellt."


Hierbei kam es zu keinem Urteilsspruch seitens des Sozialgerichts, da das Landesversorgungsamt den Impfschaden anerkannte, nachdem der Gutachter Prof. Dr. K. das Gutachten vorgelegt hat.


Was ich hier an Urteilen auflisten konnte, ist leider nur ein Teil dessen, was in den Archiven der Versorgungsämter und Gerichten zu finden wäre. Man sollte annehmen, dass diese Urteile in einer elektronischen Datenbank erfasst würden, dem ist in den allermeisten Fällen aber nicht so. Nach wie vor werden die einzelnen Akten eingelagert, ohne das diese Entscheidungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Aufwand diese Informationen zu bekommen ist leider enorm und mit hohen finanziellen Kosten verbunden. Nur Dank einiger Richter und Mitarbeiter in den Versorgungsämtern habe ich Zugang zu einigen unveröffentlichten Urteilen bekommen. Darunter auch 3 Fälle von MS!

Mit Schreiben vom 07.04.2011 teilte mir das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Folgendes mit:

"... Ein zentrales Impfschadensregister, wie es im ehemaligen Bundesgesundheitsamt (BGA) im Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie geführt wurde, existiert meines Wissens nicht mehr. Die Daten über Anträge auf Impfschadensanerkennung bzw. anerkannte Impfschadensfälle liegen bei den Versorgungsämtern der Bundesländer vor, werden jedoch nicht (mehr) zentral zusammengefasst."

Dies ist natürlich überaus hilfreich für das PEI, da hierdurch das Ausmaß der Impfschäden verheimlicht werden kann. Es soll in diesem Zusammenhang noch mal auf Seite 1061 des Artikel Sicherheit von Impfstoffen des PEI hingewiesen werden:

"Als Fazit kann festgehalten werden, dass es nach derzeitigem Kenntnisstand keine Evidenz dafür gibt, dass Impfungen zu einer MS führen oder bei bestehender MS einen akuten Schub auslösen könnten."

Vergleichen Sie dies jetzt mit den oben erwähnten Urteilen zur Erkrankung Multiple Sklerose. Dies zeigt in aller Deutlichkeit die Verlogenheit einer deutschen Bundesbehörde und allein dies ist ein Skandal unglaublichen Ausmaßes. Es betrifft ja nicht nur MS, sondern auch viele andere Erkrankungen.


„Dem Buch wünsche ich eine breite Leserschaft, da hier ein „echter“ Einblick in die Welt der Impfkomplikationen geboten wird, der vor einer anstehenden Entscheidung von größter Bedeutung ist." Dr. Klaus Hartmann

 

Sarah titel 250

Das neue Kinderbuch "Sarah will nicht geimpft werden", das bereits für viele Diskussionen sorgte

 

Leitfaden zur Impfentscheidung

Leitfaden

30 Fakten, die Sie für Ihre

Impfentscheidung kennen sollten

Unser Bestseller

cover-3D-web Leben ohne Impfung

Eltern berichten von dem Leben

ihrer ungeimpften Kinder (2. Auflage)